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Flussfische mögen keinen Schiffsverkehr

Starker Schiffsverkehr verringert die Anzahl an Fischen deutlich. Besonders empfindlich reagieren Fischarten, die auf Kies-Laichplätze und flache Uferzonen angewiesen sind. Zu diesem Ergebnis sind Wissenschaftler vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Rahmen eines groß angelegten Forschungsprojektes zu den Auswirkungen des Schiffs- und Bootsverkehrs auf die Fischgemeinschaften gekommen. Die Forscher haben dafür in sechs großen europäischen Flüssen fast 400 Befischungen an 88 verschiedenen Stellen vorgenommen. Frachtschiffe mit voller Ladung haben den größten Tiefgang und damit potenziell einen besonders negativen Einfluss auf die Artenvielfalt in einem Fluss. Je schneller sie fahren, desto stärker wirken die physikalischen Kräfte einer Vorbeifahrt: Bug- und Heckwellen führen zu „Absunk” und Rückströmung. Beides zusammen beeinträchtigt Fische und andere Wasserlebewesen in ihren Lebensräumen. Passagierdampfer und Sportboote haben spezifische ökologische Wirkungen: Diese Bootstypen fahren im Vergleich zu Frachtschiffen besonders schnell und erzeugen dadurch starke Sekundärwellen, die sich nahezu ungebremst im Gewässer ausbreiten und die Fischgemeinschaft noch in weit entfernten Uferzonen schädigen können. Alle Schiffstypen führen dazu, dass die Anzahl der Fische mit zunehmender Schiffsfrequenz sinkt. Dieser Effekt lässt sich beispielsweise bereits ab einer durchschnittlichen Vorbeifahrt von acht Frachtschiffen pro Tag nachweisen. Studienleiter und IGB-Forscher Dr. Christian Wolter kommentiert die Ergebnisse der Studie im Hinblick auf das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland: „Ohne die Revitalisierung flusstypischer Lebensräume wird die geplante touristische Entwicklung der Nebenwasserstraßen den Biodiversitätsverlust in unseren Flüssen eher beschleunigen als stoppen. Deshalb sollten nicht Wachstumserwartungen neuer Nutzungen, sondern ökologische Entwicklungspotenziale die Zielsetzungen künftiger Entwicklungsprogramme wie die des Blauen Bandes bestimmen.

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20190603_002

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