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Baden-Württemberg: Erlass von "Geringfügigkeitsschwellenwerten" für PFC

Neue „Geringfügigkeitsschwellenwerte” für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg seinen nachgeordneten Behörden mit einem Erlass 21. August 2018 vorgegeben. Der neue Erlass ersetzt die vorläufigen Beurteilungskriterien, die das Umweltministerium zum Schutz von Grundwasser und Boden trotz eingeschränkter Datenlage bereits im Jahr 2015 erlassen hatte. Mit dem Erlass möchte das Ministerium dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden im Land die von PFC hervorgerufenen Belastungen von Grundwasser und Boden einheitlich nach aktuellen Maßstäben beziffern und bewerten könnten. In Baden-Württemberg gelten etwa 70 Prozent des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource. Im Raum Rastatt, Baden-Baden und Mannheim wurden großflächige Bodenbelastungen mit PFC festgestellt. Als Ursache hierfür gilt die Aufbringung von Kompost mit Schlämmen aus der Papierherstellung. Darüber hinaus gibt es landesweit an verschiedenen Stellen kleinräumige PFC-Verunreinigungen, die meist durch Löschmitteleinsätze verursacht wurden. Auch in anderen Bundesländern wurden PFC-Belastungen aufgrund verschiedener Ursachen festgestellt. Die im Erlass aufgeführten Geringfügigkeitsschwellenwerte für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) gehen auf einen Bericht einer im Jahr 2013 eingerichteten Arbeitsgruppe der Ländergemeinschaften Wasser (LAWA) und Boden (LABO) zurück. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, für die für das Grundwasser maßgeblichen PFC-Verbindungen sogenannte „Geringfügigkeitsschwellenwerte” (GFS-Werte) auf der Basis humantoxikologischer Daten zu erarbeiten. Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 hat die Umweltministerkonferenz (UMK) der Veröffentlichung des Berichts „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser - per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)” zugestimmt.

Webcode

20180821_002

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