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Masterplan Ems 2050: EU-Kommission verzichtet auf Vertragsverletzungsverfahren

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des „Masterplan Ems 2050” zieht die EU-Kommission eine positive Konsequenz aus dem bisherigen Umsetzungsstand und verzichtet auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Am 11. April 2016 hat sie ein vorgeschaltetes Pilotverfahren formell eingestellt. Dies teilte das Bundesumweltministerium der niedersächsischen Landesregierung mit. Die Kommission würdigt mit dieser Entscheidung das Bemühen der Vertragspartner des „Masterplan Ems 2050”, die ökologische Situation an der Ems in einem abgestimmten gemeinsamen Vorgehen entsprechend der EU-Vorgaben nachhaltig zu verbessern, die Verschlickung der Häfen an der Ems zu reduzieren und gleichzeitig die Ems als leistungsstarke Wasserstraße zu erhalten. Ihren Beschluss verbindet die Kommission mit der Auflage, dass sie halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Plans unterrichtet wird. Im Mai 2014 hatte die Brüsseler Behörde angedroht, das schon seit längerer Zeit anhängige Pilotverfahren in ein formales Verletzungsverfahren überzuleiten. Grund waren behauptete Verstöße gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie an der Ems. Daraufhin war von Mitte 2014 bis Januar 2015 von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Emden, der Landkreise Emsland und Leer, der Meyer Werft (Papenburg), dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e. V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes sowie der Landesregierung der „Masterplan Ems 2050” ausgehandelt worden. Er trat am 25. März 2015 in Kraft. Damit konnte seinerzeit die sofortige Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens abgewendet werden, von dem die EU-Kommission nun insgesamt abgerückt ist.

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20160414_003

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