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Acatech: Generelles Frackingverbot sachlich nicht begründbar

Ein generelles Verbot von Fracking lässt sich auf Basis wissenschaftlicher und technischer Fakten nicht begründen. Diese deutliche Aussage trifft die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) in ihren Positionspapier zu den Anwendungsmöglichkeiten und potenziellen Risiken der Fracking-Technologie, das acatech Mitte Juni anlässlich der Expertenanhörung im Bundestag vorgestellt hat. Allerdings sprechen sich die acatech-Wissenschaftler in dem Papier auch nicht für eine bedingungslose Frackingfreigabe aus. Sie betonen, dass Fracking strengen Sicherheitsstandards unterliegen und umfassend überwacht werden muss. Hierfür haben sie einen Katalog von Best-Practice-Maßnahmen vorgelegt, von denen einige bei der Frackingindustrie auf wenig Gegenliebe stoßen werden. So fordern die Wissenschaftler den Verzicht auf toxische und umweltgefährdende Zusätze in den Frac-Flüssigkeiten. Alle Zusätze sollen zudem offengelegt werden, bevor sie in Deutschland zum Einsatz kommen. Weiter plädieren die Wissenschaftler für eine gründliche Vorerkundung der Bohrlokation und eine darauf aufbauende standortbezogene Risikobewertung, um Bohrungen an ungeeigneten Stellen auszuschließen. Während des gesamten Vorhabens soll zudem ein kontinuierliches Monitoring das umgebende Grundwasser, den möglichen Austritt von Gasen, die seismische Aktivität und die Bohrungsintegrität überwachen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Weiterhin empfiehlt acatech, die Flowback-Fluide direkt am Bohrplatz aufzubereiten und wiederzuverwenden. Hierdurch soll zum einen der Wasserverbrauch reduziert werden, zum anderen soll etwaigen Lecks beim Transport der Fluide vorgebeugt werden. Werden diese Empfehlungen umgesetzt, lassen sich nachEinschätzung von acatech Beeinträchtigungen des Trinkwassers, Austritte von Methangas und eine induzierte Mikroerdbebentätigkeit weitgehend ausschließen.

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20150615_002

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