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Reform des Vergaberechts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende April 2015 die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vergaberechts eingeleitet. Gleichzeitig werden Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände beteiligt. Grundlage des Referentenentwurfs sind die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, die die Bundesregierung am 7. Januar 2015 beschlossen hatte. Die Reform dient der Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien. Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag soll im Herbst 2015 beginnen.

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20150520_005

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