Anzeige

UBA stuft zwei hormonell wirksame Stoffe als besonders besorgniserregend ein

Das Umweltbundesamt (UBA) möchte die REACh-Liste der „besonders besorgniserregenden“ Stoffe um zwei hormonell wirksame Chemikalien erweitern. Auf Wunsch des UBA hat Deutschland Nonylphenol und Octylphenolethoxylat bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) für die Liste vorgeschlagen. Nonylphenol ist zwar grundsätzlich bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Spuren des Stoffes lassen sich laut dem UBA aber trotzdem in zum Teil hohen Konzentrationen in Gewässern finden. Das bei der Herstellung von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzte Nonylphenol kann das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigen und schon in geringen Konzentrationen die Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigen. Ähnlich stuft das UBA die Situation bei Octylphenolethoxylat ein, das in Farben, Lacken und Klebstoffen vorkommt. In Kläranlagen kann sich daraus Octylphenol bilden, dieses beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen. Mit den beiden hormonell wirksamen Stoffen stuft Deutschland damit acht Stoffe als besonders besorgniserregend ein. Insgesamt enthält die Liste der ECHA 54 Stoffe. Interessierte können diese Liste nun bis Mitte Oktober 2012 kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie die einzelnen Stoffe als besonders besorgniserregend bewerten.

Webcode

20120917_001

Zurück