Gebühren für die Prüfung
Gebühren für die Erlangung des Gütezeichens
Die Gebühren für die Erstprüfung setzen sich wie unten dargestellt zusammen. Bei Wiederholungsprüfungen entfällt die Antragsprüfungsgebühr.
Wiederholungsprüfung
Wiederholungsprüfung bei Ablehnung durch den Güteausschuss:
Für eine Beurteilungsgruppe: 600,00 EUR
Für jede weitere Beurteilungsgruppe: 400,00 EUR
Pauschale bei Verstößen
Pauschale bei Verstößen gegen die Güte- und Prüfbestimmungen, die vermehrte Fremdüberwachung nach sich ziehen:
Für die erste Beurteilungsgruppe: 300,00 EUR
Für jede weitere Beurteilungsgruppe: 200,00 EUR