WASSER · BODEN · NATUR 19. Jahrgang · Nr. 2 Februar 2026 · 77157 Korrespondenz Wasserwirtschaft 2|26 © Bailey Parsons/AdobeStock Erfurter Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie 24./25. Februar Strategische Innovationsagenda der Wasserwirtschaft Seite 62 Junge DWA: Jahresrückblick Seite 66 Flächenziel für die Gewässerentwicklung Seite 69 Orientierungswerte für Gewässermorphologie Seite 77 Fünf Jahre DWA-A 102-2 Seite 83 Foto: Huber SE Stoffeinträge in Gewässer Seite 91 Foto: KIT
DWA-Stellenmärkte www.dwa.info/jobs © AdobeStock /Heytpeopleimages.com Die DWA bietet Ihnen mit den Online-Stellenmärkten und Verbandszeitschriften die besten Stellen aus der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Gehen Sie gleich online auf www.dwa.info/jobs oder stöbern Sie im Stellenmarkt der DWA-Verbandszeitschriften KA Korrespondenz Abwasser, Abfall und KW Korrespondenz Wasserwirtschaft. Finden Sie Ihren Job oder Ihr Personal über die DWA-Stellenmärkte! DWA-Online-Stellenmarkt www.dwa.info/jobs DWA-Landesverbands-Stellenmärkte DWA Nachwuchskräfte-Stellenmarkt www.dwa.info/jobs-nw KA Korrespondenz Abwasser, Abfall KW Korrespondenz Wasserwirtschaft gesucht – gefunden! Für Arbeitgebende: Auf www.dwa.info/jobs-schalten finden Sie alle Informationen für Ihre Stellenausschreibung. Wir beraten Sie gerne unter +49 2242 872-130 oder anzeigen@dwa.de NEU: Print-Online-Kombi „Arbeitgebende stellen sich vor“
53 Editorial www.dwa.info/zeitschriften w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 Cyber-Sicherheit und mehr: Bewegung in nicht ganz neuen Themen der Wasserwirtschaft Ruhige, kühle Wintertage in Deutschland in der zweiten Hälfte des Januars. Das Leben nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel geht wieder in die üblichen Bahnen; auch die fachlichen Aktivitäten der Wasserwirtschaft nehmen zu, abgesehen davon, dass wasserwirtschaftliche Betriebe niemals stillstehen. Der Branche soll es recht sein, wenn die anscheinende Ruhe – zumindest keine saisonbedingten Extremereignisse – noch etwas anhält, die Betriebe und alle Beschäftigten einfach ihrer Arbeit im Sinne des Wassers, der Umwelt, der Bürgerinnen und Bürger nachgehen können. Ganz so friedlich ist es allerdings doch nicht. Die weltweiten politischen Verhältnisse wie auch die Aktivitäten von Kriminellen lassen Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen und zum Schutz von Infrastrukturen, besonders den als kritisch eingestuften, als erforderlich erscheinen. So ist im Dezember das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten. Die NIS-2-Richtlinie (zweite Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU) verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards und verlangt die Einhaltung strengerer Sicherheitsanforderungen. Sie sieht zudem umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden. Für mehr Unternehmen der Wasserwirtschaft als bisher besteht nun Handlungsbedarf. Hierzu passt, dass Bund und Länder ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eröffnet haben. Anfang Dezember hatte der Bundesinnenminister die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Und es soll ein Forschungszentrum zur Drohnentechnik eingerichtet werden. Falls jemand das mit Blick auf die Wasserwirtschaft als zu alarmistisch empfinden sollte: Es sei daran erinnert, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland früher, im zweiten Weltkrieg, tatsächlich auch Ziel physischer Angriffe war. Im Mai 1943 wurden Angriffe auf Talsperren in Nordrhein- Westfalen geflogen, teilweise erfolgreich aus Sicht der gegnerischen Luftwaffe (Operation Chastise). Auch in Forschung und Wissenschaft tut sich in dieser Hinsicht in Deutschland etwas, aktuell zum Beispiel: An der Hochschule Mainz wird eine neue Stiftungsprofessur „KI-gestützte Cyber-Resilienz“ eingerichtet. An der Technischen Hochschule Mittelrhein läuft ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer neuartigen, solarbetriebenen Abwasserbehandlung für den Katastrophenfall. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch noch, dass die DWA und das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft ihre Zusammenarbeit verstärken wollen. Eine Pause scheint es zu geben bei der erweiterten Herstellerverantwortung, die die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorsieht. Pharma- und Kosmetikindustrie haben hiergegen im letzten Jahr protestiert und rechtliche Schritte eingelegt. Seitdem hört man öffentlich nicht mehr viel. Das letzte war, dass weitere öffentliche Briefe an Ministerien geschickt wurden. Da diese keine neuen Argumente enthielten, wurde hierüber in den DWA-Zeitschriften nicht berichtet. Bemerkenswert ist noch, dass die EU-Kommission im Dezember ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften vorgelegt hat („UmweltOmnibus“). Die Kommunalabwasserrichtlinie ist nicht Teil dieses Pakets; sie wird also nicht direkt wieder geändert. Aktuelle Informationen und Austausch zur Kommunalabwasserrichtlinie bietet übrigens die „KARL-Sprechstunde“ der DWA: https://de.dwa.de/de/kommunalabwasserrichtlinie-karl.html Die Gesetzgeber sind derweil „natürlich“ nicht untätig, zwei aktuelle Beispiele von unmittelbarer Bedeutung: Die Landeswassergesetze von RheinlandPfalz und Bayern sind novelliert worden. Eine wesentliche Neuerung in Bayern: die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“). Das nordrheinwestfälische Umweltministerium hat derweil eine Landeswasserstrategie vorgelegt. Cyber-Sicherheit und Gesetze sind nun nicht alles. Mitte Dezember haben der DVGW und die DWA im Rahmen des 2. Forschungsdialogs Wasserwirtschaft „Innovationen in der Wasserwirtschaft: Standortfaktor für technologische Souveränität und wirtschaftliche Stärke“ die Strategische Innovationsagenda „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die Wasserwirtschaft – Aus der Praxis“ des Water Innovation Circles an Rolf-Dieter Jungk, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, übergeben. Darin fordern die beiden Verbände die Politik auf, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen für Forschung im Bereich Wasser und Klima entsprechend zu verbessern. Ein kurzer Blick in die nähere Zukunft: Im Mai findet die IFAT Munich statt, die Weltleitmesse der Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Die DWA ist hier ideeller Partner seit Beginn der IFAT und bereitet wie üblich ein umfangreiches Programm vor. Tickets zum Besuch der Messe gibt es übrigens kostenlos: www. dwa.info/ifat. Einen angenehmen weiteren Verlauf der Winterzeit und weiterhin viel Erfolg und Freude beim Einsatz in der Wasserwirtschaft, für eine lebenswerte Umwelt Frank Bringewski
54 w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 www.dwa.info/KW 2/2026 Inhalt Beiträge in KA Korrespondenz Abwasser, Abfall 2/2026 K. Sedki, D. Giebler, C. Scheid, U. Dittmer: GIS-basierte Methodik zur Flächenkategorisierung nach DWA-A 102-2 Teil 1: Methodik K. Ilgen, O. Große, A. Schramm: Prozesswasserbehandlung auf dem Klärwerk Waßmannsdorf mit dem PNAAVerfahren J. Nowak, A. Ullrich, C. Meier, S. Fuchs: Stoffkonzentrationen in urbanen Abflüssen Ableitung mittlerer Stoffkonzentrationen zur Bilanzierung von Emissionen in Gewässer A. M. Martinez Fabris, T. Frehmann, M. Schröder, T. Wintgens: Vom Asset Management zum Digitalen Zwilling am Beispiel der Kläranlage Duisburg-Alte Emscher Rubriken Spektrum ����������������������������������������������������������������������� 56 Impressum ��������������������������������������������������������������������� 90 Personalien ������������������������������������������������������������������ 105 Veranstaltungen ����������������������������������������������������������� 108 Editorial Cyber-Sicherheit und mehr: Bewegung in nicht ganz neuen Themen der Wasserwirtschaft . . . . . . . . ......... 53 Frank Bringewski Berichte Forschung und Innovation für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft – Daseinsvorsorge und Standortfaktor Strategische Innovationsagenda der Wasserwirtschaft betont Schlüsselrolle als Querschnittsthema . . . . . ...... 62 Stefan Bröker Junge DWA Jahresrückblick 2025 der Jungen DWA . . . . . . . ........ 66 Thematischer Stammtisch: Betrieb von Stauanlagen . . ... 68 Tim Welzel Hydrologie und Wasserbewirtschaftung Wieviel Fläche benötigen Deutschlands Fließgewässer? Operationalisierung eines Flächenziels für eine naturnahe Gewässerentwicklung . . . . . . ....... 69 Andreas Müller (Velbert), Tanja Pottgiesser (Essen), Stephan Naumann (Dessau-Roßlau) Gewässerstrukturelle Orientierungswerte Zielgrößen zur Planung und Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen . . . . . . . . ......... 77 Tanja Pottgiesser (Essen), Andreas Müller (Velbert) Fünf Jahre DWA-A 102-2 Eine persönliche Rückschau . . . . . . . . . . . ............. 83 Theo G. Schmitt (Kaiserslautern) Beide Verbandszeitschriften – KA und KW – auch online lesen: https://www.dwadirekt.de Seite 66 Die Junge DWA (JDWA) blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2025 zurück, das geprägt war von intensiven Begegnungen, fachlichem Austausch und dem wachsenden Engagement junger Menschen aus der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Zahlreiche Workshops, Exkursionen und digitale Formate boten vielfältige Möglichkeiten, sich weiterzubilden, zu vernetzen und die Zukunft der Branche aktiv mitzugestalten. Gerade an der Schnittstelle zwischen den Circles der JDWA und den Fachgremien der DWA wurde die Zusammenarbeit weiter intensiviert. Seite 62 Mitte Dezember 2025 haben der DVGW und die DWA im Rahmen des 2. Forschungsdialogs Wasserwirtschaft „Innovationen in der Wasserwirtschaft: Standortfaktor für technologische Souveränität und wirtschaftliche Stärke“ die Strategische Innovationsagenda „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die Wasserwirtschaft – Aus der Praxis“ des Water Innovation Circles an Rolf-Dieter Jungk, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, übergeben. Darin fordern die beiden Verbände die Politik auf, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen für Forschung im Bereich Wasser und Klima entsprechend zu verbessern. Foto: Dietmar Gust
55 www.dwa.info/zeitschriften w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 Korrespondenz Wasserwirtschaft Bücher ���������������������������������������������������������������������� 109 Industrie und Technik ��������������������������������������������110 Stellenmarkt ��������������������������������������������������������������� 111 Ingenieurbüros ������������������������������������������������������������� 111 KW 3/2026 KW 4/2026 Anzeigenschluss: 10. Februar 2026 Erscheinungstermin: 4. März 2026 Anzeigenschluss: 10. März 2026 Erscheinungstermin: 1. April 2026 Abonnieren Sie den monatlichen Themenplan kostenlos auf www.dwa.info/ThemenKW Stoffkonzentrationen in urbanen Abflüssen Ableitung mittlerer Stoffkonzentrationen zur Bilanzierung von Emissionen in Gewässer . . . . ...... 91 Julia Nowak (Karlsruhe), Antje Ullrich, Christiane Meier (Dessau-Roßlau), Stephan Fuchs (Karlsruhe) DWA Fachgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . .................. 101 Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... 101 Schwerpunkt Ökolandbau Teil 1 Schwerpunkt DGL Nachwuchspreis / IFAT Seite 77 Für die Bewertung der unterstützenden physikalischchemischen Komponenten des ökologischen Zustands nach EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden in Deutschland gewässerstrukturelle Orientierungswerte neu entwickelt, da bisher vergleichbare Vorgaben fehlten. Sie markieren die Grenze zwischen gutem und mäßigem Zustand und müssen eingehalten werden, damit die Morphologie den biologischen Qualitätskomponenten nicht entgegensteht. Zudem zeigt sich, dass ihre Einhaltung innerhalb der typspezifischen Gewässerentwicklungsflächen möglich ist. Seite 83 In einer persönlichen Rückschau werden wesentliche Inhalte des Arbeitsblatts DWA-A 102-2 besprochen. Die Regelungen für Niederschlagswasser werden hinsichtlich enthaltener Neuerungen und erfolgter Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis beleuchtet. Die Zielvorgaben für den lokalen Wasserhaushalt werden als bedeutender Beitrag zum Leitbild der wasserbewussten Siedlungsentwicklung charakterisiert. Die Wahl von AFS63 als Referenzparameter zur Bewertung der stofflichen Belastung von Niederschlagswasser wird begründet. Seite 69 Ausgehend von der LAWA-Verfahrensempfehlung wurde eine Methode entwickelt, die den typspezifischen Flächenbedarf für die Gewässerentwicklung bundesweit anhand einheitlicher Daten bestimmt. Daraus ergibt sich ein nationales Flächenziel zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Für die Umsetzung sind Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen nötig, etwa zur rechtlichen Verankerung und Sicherung der erforderlichen Flächen in Wasser-, Planungs-, Natur oder Baurecht. Seite 91 In urbanen Gebieten stellen Kanalisationssysteme und Kläranlagen relevante Pfade für Stoffeinträge ins Gewässer dar. Zur Entwicklung gezielter Maßnahmen sind die Einträge pfadspezifisch zu quantifizieren. Mit dem Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) ist das für alle Stoffe möglich, sofern eine repräsentative Datengrundlage der urbanen Abflusskomponenten vorliegt. Im Beitrag wird das Vorgehen zur Ableitung der Modelleingangsdaten für 78 Stoffe beschrieben. Foto: KIT Foto: Huber SE
56 Spektrum w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 www.dwa.info/KW Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten – mehr Unternehmen betroffen Am 6. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Bundesgesetzblatt I, 5. Dezember 2025, Nr. 301) in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht um. Das Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken. Insbesondere Unternehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtig sind – etwa in den Bereichen Energie und Infrastruktur – müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Dazu zählen unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme. Auch ist vorgesehen, dass das Bundesinnenministerium gegenüber dem Betreiber kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen oder Anordnungen erlassen kann, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt. Neben Betreibern Kritischer Anlagen und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse werden nun auch „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen einbezogen, wodurch sich der Kreis der beaufsichtigten Unternehmen nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von rund 4500 auf etwa 29500 erhöht. Diese Betriebe müssen sich beim BSI innerhalb von drei Monaten (bis zum 6. März 2026) registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Wie das BSI betont, müssten die Unternehmen selbständig prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind und damit künftig zu den rund 29 500 durch das BSI beaufsichtigten Einrichtungen gehören, für die neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) macht darauf aufmerksam, besonders relevant für die Wasser- und Abwasserwirtschaft sei, dass sich die Regulierung künftig stärker am Hauptsektor orientieren soll. Einrichtungen wie Klärwerke, die nur im Nebenzweck Energie erzeugen, würden damit weiterhin primär nach den Vorgaben des BSIGesetzes eingestuft und blieben von zusätzlichen Meldepflichten aus dem Energierecht entlastet. Website des BSI zur NIS-2-Registrierung: https://portal.bsi.bund.de https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierteUnternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.html W Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum Mit der Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) im Dezember 2025 bündeln Bund und Länder erstmals ihre Kräfte zur Abwehr von Drohnen. Das GDAZ ist als gemeinsame Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr eingerichtet. Es ist bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt. Das GDAZ wird rund um die Uhr betrieben und ist darauf ausgelegt, kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren. Es bündelt die fachliche Expertise von Bund und Ländern und schafft einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr. Anfang Dezember hatte Dobrindt bereits die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Diese Spezialkräfte der Bundespolizei sollen deutschlandweit Drohnen smart und mit neuester Technik abwehren. Zum Einsatz gegen Drohnen kommen in der polizeilichen Praxis unter anderem Störung der Steuersignale, Detektionstechnik, physische Wirkmittel und auch Abfangdrohnen unterschiedlichsten Typs. Die Drohnenabwehreinheit ist der Bundespolizeidirektion 11 unterstellt und wird zunächst mit einer hohen zweistelligen Zahl an Beamtinnen und Beamten starten und schnell auf eine dreistellige Zahl aufwachsen. Die dritte Säule der Drohnenabwehr bildet die Einrichtung eines Forschungszentrums zu der sich schnell und dynamisch entwickelnden Drohnentechnik. Hierbei werden Forschung, Entwicklung und Erprobung im Bereich Drohnenabwehr gestärkt und insbesondere Start-Up Unternehmen dabei unterstützt, innovative Technologien zu entwickeln und diese schnellstmöglich bei unseren Sicherheitsbehörden und auch Betreibern von kritischer Infrastruktur zum Einsatz bringen. W Cyber-Resilienz: neue Stiftungsprofessur in Mainz Die Hochschule Mainz richtet eine neue Stiftungsprofessur „KI-gestützte CyberResilienz“ ein. So soll der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme gegenüber Cyberangriffen untersucht werden. Die Professur reagiert damit auf die wachsende Verwundbarkeit vernetzter Infrastrukturen in Unternehmen, Verwaltung und kritischen Bereichen. Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Modelle, die Angriffe frühzeitig erkennen, adaptiv reagieren und bestehende IT-Landschaften ohne grundlegende Umbrüche stärken. Darüber hinaus sollen KI-Methoden die Beurteilung von Compliance-Prozessen unterstützen. Das Projekt erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um praxisnahe Daten und reale Anwendungsszenarien in Forschung und Transfer einzubeziehen. Finanziert wird die Stiftungsprofessur, die auf fünf Jahre angelegt ist, im Rahmen des Förderprogramms „CZS Stiftungsprofessuren HAW“ von der Carl-Zeiss-Stiftung (CZS). W Kooperationsvereinbarung zwischen DWA und KDW geschlossen Die DWA und das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft (KDW) verstärken ihre Zusammenarbeit, um die sichere Digitalisierung der Wasserwirtschaft voranzutreiben. Beide Organisationen haben am 10. Dezember 2025 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Mit dieser Kooperationsvereinbarung setzen wir ein starkes Zeichen. Fachliche Standards, operative Erfahrung und digitale Sicherheit bilden eine wirksame Symbiose. Die Kooperation ist eine konsequente Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit“, betonen DWA-Vorständin Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß und KDW-Geschäftsführer Roland Derler. Im Fokus der Kooperation stehen gemeinsame Fachveranstaltungen, Seminare sowie die Erarbeitung technischer Re-
57 Spektrum www.dwa.info/zeitschriften w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 gelwerke. Das KDW, gegründet auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, bringt seine Expertise in IT-Sicherheit und digitale Transformation ein. Die DWA steuert ihr breites Netzwerk und Wissen in der Wasserwirtschaft sowie ihre langjährigen Erfahrungen in der Regelwerksarbeit bei. DWA und KDW verpflichten sich, ihre gemeinnützigen Ziele konsequent zu verfolgen und Synergien zu nutzen – ohne gegenseitige finanzielle Verpflichtungen. W Änderung der VOB/A Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) erfolgte mit Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Änderung des ersten Abschnitts der VOB/A – § 3a – Zulässigkeitsvoraussetzungen. Diese sind im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 01.01.2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: ● Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150 000 Euro ohne Umsatzsteuer ● Freihändige Vergaben auf 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer ● Direktaufträge auf 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer. Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Erlass des Bundesbauministeriums: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20251219_021 W Förderung für Kommunen für naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung Kommunen stehen zunehmend vor der Herausforderung, effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung umzusetzen. Für die Finanzierung von naturbasierten Lösungen (NbS) fallen jedoch hohe Investitions- und Instandhaltungskosten an. Traditionelle Förderprogramme ermöglichen häufig nur Modellprojekte, nicht aber eine breite Anwendung. Ein Papier des Umweltbundesamt beleuchtet alternative Finanzierungsquellen für die Umsetzung von NbS, die dafür spezifischen Anwendungsbereiche, beteiligte Akteure sowie Vorteile und Herausforderungen. Außerdem wird auf aktuelle politische Entwicklungen hingewiesen und es werden Empfehlungen für Bund und Länder zur Unterstützung der Kommunen bei der Nutzung dieser Ansätze formuliert. https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/jenseits-oeffentlicher- gelder-wie-kommunen W Hintergrundpapier zur Wärmewende in den Bundesländern erschienen Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung liegt bundesweit bei 18,1 Prozent. Die Wärmewende verläuft regional jedoch sehr unterschiedlich. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) analysiert in einem neuen Hintergrundpapier den Status quo und die Entwicklung der Wärmeversorgung in den Bundesländern. https://www.unendlich-viel-energie.de W Wasser-Monitoring-Preis 2026 ausgeschrieben Die Dr. Erich Ritter-Stiftung im Stifterverband vergibt 2026 erneut den WasserMonitoring-Preis. Der mit 50 000 Euro dotierte Förderpreis zeichnet Nachwuchsforscher*innen aus, die neuartige Konzepte, Messmethoden oder Modellierungsansätze zur Beobachtung und Bewertung hydrologischer Prozesse entwickeln – besonders an der aquatisch-terrestrischen Schnittstelle. Es sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Antragsberechtigt sind KandidatInnen, die sich in der Endphase ihrer Promotion oder in der PostDocPhase befinden. Vorschläge sind bis zum 15. März 2026 möglich. https://water-research-horizon.de E-Mail: info@watersciencealliance.org W Brandenburg: Fünf Millionen Euro für Gewässerprojekte Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg stellt in einem Aktionsprogramm „Wasserhaushalt PLUS“ fünf Millionen Euro bereit, um Brandenburgs Landschaften besser an die Folgen der Klimaveränderungen anzupassen. Insbesondere Gewässerunterhaltungsverbände können die Fördergelder direkt für Projekte zur Gewässerentwicklung und für den Wasserrückhalt verwenden. Zudem eröffnet das Aktionsprogramm die Möglichkeit, die Finanzmittel für Eigenanteile zu beantragen, um auf Landes- oder Bundesförderungen zugreifen zu können. Davon profitieren neben den Gewässerunterhaltungsverbänden vor allem die Brandenburger Kommunen. Im Fokus des Programms stehen Projekte von Gewässerunterhaltungsverbänden sowie von Landkreisen, Städten und Gemeinden, zum Beispiel marode Stauanlagen für den Wasserrückhalt instandsetzen, Uferbefestigungen entfernen und so begradigten Bächen wieder mehr Raum geben, Totholz und andere Strukturelemente für mehr Dynamik im Gewässer einbauen, Verrohrungen entfernen, gewässerbegleitende Pflanzungen. www.naturschutzfonds.de W Flusswasserbestattungen: erste Erlaubnis in RheinlandPfalz erteilt Die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat nach Mitteilung vom Dezember 2025 die erste wasserrechtliche Erlaubnis zur Einbringung von Asche in den Rhein erteilt. Die Erlaubnis geht an ein Bestattungsunternehmen in Mainz und erlaubt das Einbringen von sofortlöslichen Asche-Urnen in den Rhein bei Rhein-km 500 und 511,5. Es sind bis zu zwei Fahrten in der Woche geplant. Pro Fahrt werden bis zu fünf Asche-Urnen durch das Bestattungsunternehmen in den Rhein eingebracht. Zuvor hatte der rheinland-pfälzische Landtag im September 2025 ein neues Bestattungsgesetzes (BestG) beschlossen. Zu den nun möglichen neuen Bestattungsformen gehören Flussbestattungen im Rhein, Mosel, Lahn und in der Saar auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet. Es darf ausschließlich die Asche der verstorbenen Person, mittels schnellauflösender Urne, durch eine Bestatterin oder einen Bestatter von einem fahrenden Schiff in den Fluss eingebracht werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für die Einbringung der Urne in einen Fluss notwendig. W Mit 3D-Technik den Wasserstand von Flüssen bestimmen – ohne Pegel, mit Fotos Wissenschaftler*innen des Zukunftslabors Wasser, das zum Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN) gehört, untersuchen ein Verfahren, um aus Alltagsfotos den Wasserstand von Flüssen abzuleiten und somit Hochwasser frühzeitig zu erkennen. 3D-Abbildun-
58 Spektrum w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 www.dwa.info/KW gen ermöglichen die Rekonstruktion der Flussumgebung und helfen dabei, die Fotos auszuwerten und den Wasserstand einzuordnen. Um diesen Lösungsansatz zu untersuchen, führen die Wissenschaftler*innen ein Citizen-Science-Projekt an den Flüssen Leine und Ihme in Hannover durch. Citizen Science bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Bürger*innen ihre Fotos für die Forschungszwecke des Zukunftslabors zur Verfügung stellen. Hierfür installierten die Wissenschaftler*innen Smartphone-Halterungen an der Stockmannbrücke an der Leine und an der Benno-Ohnesorg-Brücke an der Ihme. Bürger*innen können ihre Smartphones in die Halterungen klemmen und Fotos der Flüsse aufnehmen. Eine Informationstafel erklärt das Projekt und den Upload der Fotos in eine Cloud. Die bisherigen Experimente lieferten vielversprechende Ergebnisse, sodass die Wissenschaftler*innen zukünftig auch für die Umgebungen an der Leine und der Ihme 3D Gaussian Splatting Environments erstellen werden. Ihr Ziel ist es, die Posen der Kameras so genau zu erfassen, dass der Wasserstand auf 10 Zentimeter genau abgeglichen werden kann. https://zdin.de/zukunftslabore/wasser W Rheinland-Pfalz: Landeswassergesetz novelliert Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Novellierung des Landeswassergesetzes beschlossen. Wesentliche Punkte: Randstreifen an Gewässern sollen vor Verklausungen schützen. Überschwemmungsgebiete werden gesetzlich verankert. Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Informationen über die Wasserversorgung. Künftig gilt mit Blick auf die Gewässerrandstreifen: Es müssen mindestens fünf Meter Abstand zum Gewässer freigehalten werden. In diesen Randstreifen ist die Errichtung baulicher Anlagen und auch die Lagerung von Holz, Containern oder ähnlichen abschwemmbaren Gegenständen grundsätzlich unzulässig, damit es nicht zu Verklausungen kommt – und beispielsweise Schwemmgut Durchflüsse an Brücken blockiert. Bereits rechtmäßig bestehende Bauwerke genießen Bestandsschutz. Ein weiterer wichtiger Schritt: Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr durch ein separates und langwieriges Verordnungsgebungsverfahren festgesetzt werden. Stattdessen werden sie auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten verbindlich definiert. So sollen Verwaltungsaufwand reduziert und jahrelange Verzögerungen verhindert werden. Die Novelle greift zudem das Thema Wasserknappheit auf. Öffentliche Wasserversorger werden verpflichtet, die Bevölkerung transparent über die Versorgungssituation zu informieren, damit diese über reduzierte Verfügbarkeiten von Wasser Kenntnis erlangt und ihr Nutzungsverhalten danach ausrichten kann. Das kann unter anderem über Wasserampeln geschehen. Ergänzend wird dargestellt, dass die Träger der Wasserversorgung bei Wasserknappheit geeignete Maßnahmen wie die Einschränkung bestimmter Nutzungen ergreifen müssen. W Bayern: Novelle des Wassergesetzes vom Landtag beschlossen Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2025 die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) von einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser eingeführt. Das entspricht nach Angaben des Landesumweltministeriums rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Die Einnahmen werden insgesamt auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Der erste Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Weiter wird festgelegt, dass die Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Im Bereich des Hochwasserschutzes gibt es ebenfalls weitreichende Veränderungen. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorge dafür, so der bayerische Umweltminister, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Außerdem werden die Kommunen finanziell deutlich entlastet, indem das bisherige System der Beteiligtenleistungen im Hochwasserschutz geändert wird. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung auf vertraglicher Basis bei bis zu 50 Prozent liegen. Im Vergleich zur bestehenden Praxis werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern, wird insbesondere ein bayernweites digitales Wasserbuch eingeführt. Das neue Bayerische Wassergesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. https://www.stmuv.bayern.de/themen/ wasserwirtschaft/novelle_baywg W EU-Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten Am 16. Dezember 2025 ist das EU- Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz [Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 26. November 2025] befasst sich mit allen Aspekten der Bodendegradation, von Erosion und Verdichtung bis hin zu Kontamination und Bodenversiegelung. Es gilt für alle Böden, einschließlich Wälder, landwirtschaftliche Flächen und städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, die Bodengesundheit zu überwachen und zu bewerten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502360 W Elementarschutz für alle: Versicherer legen Modell für Sicherungssystem gegen Naturgefahren vor Die in Deutschland tätigen Versicherer haben ein Modell vorgelegt, wie ihrer Auffassung nach flächendeckende Verfügbarkeit, langfristige Versicherbarkeit und Bezahlbarkeit von Elementarschutz in der Praxis erreicht werden können. Die Klimaschäden hätten sich in Deutschland seit 1980 verfünffacht. Versicherung allein reiche allerdings nicht. Ohne konsequente Prävention würden die Risiken weiter steigen. Für den Schadenfall verfügt das entwickelte Modell Elementar Re über zwei privatwirtschaftliche Sicherungsstufen: eine eigene Rückversiche-
59 Spektrum www.dwa.info/zeitschriften w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2026 (19) · Nr. 2 rung und einen schrittweise aufgebauten Sicherungsfonds. Ergänzt werden diese durch einen staatlichen Stop-Loss- Mechanismus, der ausschließlich bei seltenen Extremereignissen greift – also nur dann, wenn die privatwirtschaftlichen Reserven weitestgehend ausgeschöpft sind. Der Staat übernimmt damit weder die Rolle eines Erstversicherers noch eines dauerhaften Rückversicherers. Vielmehr folgt der Ansatz der im Koalitionsvertrag verankerten Idee einer staatlich unterstützten Rückversicherungslösung, die den Markt sinnvoll ergänzt, ohne ihn zu ersetzen, so die Versicherungswirtschaft in einer Mitteilung. Dieser Mechanismus bildet einen gezielten Schutzanker für außergewöhnlich schwere Katastrophen mit einem Schadenvolumen von mehr als 30 Milliarden Euro. W Nordrhein-Westfalen: Landeswasserstrategie vorgelegt Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser – H₂O NRW“ erarbeitet und die abschließende Beteiligung von Fachöffentlichkeit und Verbänden gestartet. Der jetzt vorliegende Strategieentwurf ist das Ergebnis intensiver Arbeit der vergangenen Monate. Ausgewertet wurden die Ergebnisse von verschiedenen Workshops, der Auftaktveranstaltung und zahlreichen Fachgesprächen. Hinweise, Anregungen und Maßnahmenvorschläge aus diesem Prozess sind in die Strategie eingeflossen. Auf dieser Grundlage liegt nun der Entwurf für die künftige Wasserpolitik des Landes vor. Inhaltlich bündelt die Zukunftsstrategie ihre Ziele und Maßnahmen in vier eng miteinander verknüpften Clustern: Resilienz, Sicherheit, Gestaltung und Zusammenarbeit. Sie reagieren auf die zentralen Herausforderungen des Klima- und Strukturwandels – von Niedrigwasser und Starkregen über Hochwasser- und Daseinsvorsorge bis hin zu Energiewende, Strukturwandel und grenzüberschreitender Kooperation. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Resilienz von Gewässern und Wasserhaushalt: durch ein besseres Grundwasser- und Niedrigwassermanagement, den Schutz gesunder Böden als Wasserspeicher, blau-grüne Infrastruktur in Städten und strukturreiche Flüsse als Lebensräume. Gleichzeitig soll die Wasserqualität weiter verbessert werden, indem Schadstoffeinträge konsequent reduziert werden. Drei Beispiele: Die Talsperren in Nordrhein-Westfalen sollen künftig nicht nur als reine Trink- oder Hochwasserspeicher genutzt werden, sondern in ein Gesamtsystem eingebunden werden, das Grundwasservorräte stabilisiert und während längerer Trockenperioden Menschen und Ökosysteme zuverlässig versorgt. Naturnahe Maßnahmen wie Auenrenaturierungen, Uferrandstreifen oder die Wiederanbindung von Überschwemmungsflächen ermöglichen es den Flüssen, bei Hochwasser mehr Wasser aufzunehmen und kontrolliert abzugeben. Gleichzeitig fördern diese Maßnahmen die biologische Vielfalt, verbessern die Wasserqualität und stabilisieren die Gewässerökologie. Neben klassischen Chemikalien rücken vor allem sogenannte Spuren- und Mikroschadstoffe in den Fokus. Besonders problematisch sind langlebige Stoffe wie PFAS („Ewigkeitschemikalien“), die sich kaum abbauen. Auch mikrobiologische Risiken wie antibiotikaresistente Keime in Kläranlagen und Gewässern werden ausdrücklich benannt. Ziel der Strategie ist es, diese Belastungen besser zu erfassen, zu reduzieren und strengere Anforderungen an Einleitungen und Behandlungstechnologien zu entwickeln. NRW-Zukunftsstrategie Wasser – H₂O NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/ WWW/dokumentenarchiv/Dokument/ MMV18-4677.pdf Website zur Kommentierung: https://beteiligung.nrw.de/k/-Scg5qscU W Software für den StarkregenSchutz ausgezeichnet Damit sich Kommunen auf die Folgen von Starkregen vorbereiten und Bewältigungskonzepte erarbeiten können, hat Prof. Dr. Jan Boeckmann (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt) zusammen mit Prof. Dr. Clemens Thielen (TU München) eine „Starkregensoftware“ entwickelt. Diese ist nach Angaben der Entwickler in der Lage, innerhalb weniger Stunden Gefahrenkarten für ganze Städte anzulegen und potenzielle Vorsorgemaßnahmen wie Rückhaltebecken, Ableitungssysteme und Versickerungsmaßnahmen dabei zu berücksichtigen. Für diese Entwicklung erhielten die Forschenden nun den Bayerischen Klimaschutzpreis. Die Software der beiden Forscher macht es möglich, für frei gewählte Gebiete Gefahrenkarten zu erstellen. Die Nutzer zeichnen die zu analysierende Fläche auf einer Karte ein und können angeben, ob sie das Überschwemmungsrisiko für die Gebäude oder auch die Fließrichtungen sowie -geschwindigkeiten des Wassers ermitteln lassen möchten. Schon nach wenigen Stunden weist das Programm eine Karte vor, die mit einem Farbsystem das Risikopotenzial für die einzelnen Gebäude angibt. Die Software ist nicht lokal begrenzt. Es gebe eine sehr gute Datenlage für die ganze Bundesrepublik und eine außerordentlich gute für Bayern. Hier sei mithilfe von Drohnen vermessen, wie hoch jeder Quadratmeter über Normalnull liegt. Gebäudedaten bezieht die Software von Open Street Maps. Inzwischen haben laut Boeckmann 76 Kommunen ihr Tool genutzt, 36 auf Basis der Software sogar ein ganzes Starkregenkonzept erstellt. Prof. Dr. Jan Boeckmann jan.boeckmann@ku.de W Versicherer: 2025 deutlich weniger Schäden durch Wetterextreme Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel haben 2025 zwar unterdurchschnittlich viele Schäden verursacht. Der langfristige Trend zeigt jedoch eine deutliche Zunahme, so der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in seiner Naturgefahrenbilanz für das abgelaufene Jahr. „Wir rechnen aktuell mit Schäden in Höhe von 2,6 Milliarden Euro durch Naturgefahren. Das sind rund 3 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2024. Dass es in diesem Jahr weniger Schäden gab, ist Glückssache. Insgesamt nehmen die klimawandelbedingten Extremwetterereignisse jedoch zu“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Auf die Sachversicherung entfallen 2025 rund 1,4 Milliarden Euro Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz. Hinzu kommen 500 Millionen Euro Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Starkregen. In der Kraftfahrtversicherung belaufen sich die Schäden durch Stürme und Überschwemmungen auf 700 Millionen Euro. Erfasst wurden in der Statistik Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen. W
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