KA-2026-07

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Kompakte, anschlussfertig vormontierte Anlagen, einfach nachzurüsten Wann sind Sie dran? Bis zu 5 Prozentpunkte verbesserte Entwässerung bei geringerem Polymerverbrauch Einsparung von Methan-Emissionen Deutschlandweit haben sich schon viele Städte und Kommunen für ELOVAC® entschieden. Zukunftsfähige Klärschlammbehandlung eliquo-tech.com Ganzheitliche Lösungen für Klärschlamm & Energieeffizienz Unsere Lösung Schlechte Entwässerung? Probleme mit Struvit? Hohe Phosphor- Ablaufwerte? Bitte beachten Sie auch S. 608

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/Zeitschriften Organ der DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. und des Güteschutz Kanalbau Herausgeber und Verlag: GFA Theodor-Heuss-Allee 17, D-53773 Hennef Postfach 11 65, D-53758 Hennef Telefon +49 2242 872-333, Telefax +49 2242 872-151 Internet: www.gfa-news.de Redaktionsbeirat: 1. Prof. Dr. Uli Paetzel, DWA-Präsident 2. Prof. Dr.-Ing. Silvio Beier, DWA-HA „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ 3. Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß, DWA-Vorstand 4. Dipl.-Ing. Rainer Könemann, DWA-HA „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ 5. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher, DWA-HA „Recht“ 6. Dipl.-Ing. Christine Mesek, DWA-HA „Wirtschaft“ 7. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, DWA-Vorstand 8. Dr.-Ing. habil. Uwe Müller, DWA-HA „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ 9. Prof. Dr.-Ing. André Niemann, DWA-HA „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ 10. Prof. Dr.-Ing. Frank Obenaus, DWA-HA „Kommunale Abwasserbehandlung“ 11. Prof. Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher, DWA-HA „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ 12. Julia Schrade, M. Sc., Junge DWA 13. Rolf Usadel, GFA-Vorstand 14. Prof. Dr.-Ing. Silke Wieprecht, DWA-HA „Wasserbau und Wasserkraft“ 15. Dr. Jörg Zausig, DWA-HA „Gewässer und Boden“ Redaktion: Dr. Frank Bringewski (ChR, v. i. S. d. P.), Tel. +49 2242 872-190, E-Mail: bringewski@dwa.de Anzeigen: Monika Kramer, Tel. +49 2242 872-130, E-Mail: anzeigen@dwa.de Christian Lange, Tel. +49 2242 872-129, E-Mail: lange@dwa.de Sekretariat: Bianca Jakubowski Tel. +49 2242 872-138 E-Mail: jakubowski@dwa.de Erscheinungsweise: monatlich vierteljährliche Beilage KA Betriebs-Info Anzeigenpreise: Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 01. Januar 2026 Satz: inpuncto:asmuth druck + medien gmbh, Bonn Druck, Bindung: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim Bezugspreis: Der Verkaufspreis ist durch den DWA-Mitgliedsbeitrag abgegolten. DWA-Mitglieder, die Mehrexemplare der KA erwerben möchten oder die sich für die Zeitschrift KW Korrespondenz Wasserwirtschaft als kostenlose Mitgliederzeitschrift entschieden haben, können die KA zusätzlich für 124,00 Euro zzgl. Versandkosten bestellen. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Photokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfah- ren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Von einzelnen Beiträgen oder Teilen von ihnen dürfen nur einzelne Vervielfältigungs- stücke für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch hergestellt wer- den. Die Weitergabe von Vervielfältigungen, gleichgültig zu welchem Zweck sie hergestellt werden, ist eine Urheberrechtsverletzung. – Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung. Insbesondere unterliegen die Angaben in Industrie- und Produktberichten nicht der Verantwortung der Redaktion. Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten können beim Redaktionssekretariat angefordert werden. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier mit Recyclingfasern. © GFA D-53773 Hennef ISSN 1866-0029 Korrespondenz Abwasser, Abfall DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. PRESSURE at the highest LEVEL. DRUCK auf höchstem NIVEAU. 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a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/KA 536 Beiträge in KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 7/2026 | Schwerpunkt: 5 Jahre nach der Flut im Ahrtal R. Jüpner, H. Hoffmann, M. Bailey, T. Weichel, P. Wirtz, T. de Koeijer: Dokumentation und Aufbereitung von Hochwassereinsatzwissen – Wie verborgene Schätze gehoben werden können A. Menz, O. Buchholz, A. Yörük, S. Stenger-Wolf: Evaluation von Retentionspotenzialen im Ahr-Einzugsgebiet – Ein systematischer Vergleich technischer und dezentraler Maßnahmen mittels Niederschlag-Abfluss-Modellierung B. A. Ataç-Studt, T. Hartmann: Resilienter Wiederaufbau und private Flächen – Warum Hochwasserbewältigung eine bodenpolitische Herausforderung ist M. Bombeck, T. Siekmann: Wiederherstellung einer provisorischen Abwasserbeseitigung nach der Hochwasserkatastrophe an der Ahr Inhalt DWA-Mitgliederversammlung Einladung zur 79. Mitgliederversammlung . . . . . . . . ......... 538 Editorial Klärschlamm im Fokus – Verantwortung sichern, Transformation gestalten . . . . . . . . . . . . . . . ................. 539 Lisa Irwin-Broß Standpunkt Zwischen Entlastung und Orientierung: warum technische Regeln für die Entbürokratisierung besonders wichtig sind . . . . . . . . . . . . . . . . .................. 546 Lisa Irwin-Broß Berichte Rechtssicherheit und praxistaugliche Übergangslösung schaffen: Beschluss der UMK zur Phosphorrückgewinnung DWA begrüßt den Beschluss . . . . . . . . . . . . . . ................ 548 100. Sitzung des DWA-Fachausschusses KEK-3 „Thermische Klärschlammbehandlung“ . . . . . . . . . .......... 549 Peter Schmittel, Falko Lehrmann, Reinhard Reifenstuhl Berufswettkämpfe und World University Challenge auf der IFAT Munich 2026 Internationales Teilnehmerfeld aus Europa, Asien und den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................... 554 Junge DWA Schlammstabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe und Co-Vergärung organischer Stoffe Thematischer Stammtisch der Jungen DWA . . . . . . . ........ 556 Mahnaz Ediresh, Tim Welzel Kreislaufwirtschaft, Energie, Klärschlamm Klärschlamm in Deutschland – statistische Betrachtungen Arbeitsbericht (Teil 1) der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.6 „Statistik Klärschlamm“ . . . . . . . . . . . . . . . . ................. 559 Fragenkatalog „Ausschreibung der Klärschlammentsorgung“ Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.7 „Ausschreibung der Klärschlammentsorgung“ . . . . . . ....... 570 Klimafaktor Klärschlamm: Direkte Treibhausgas- Emissionen senken mit dem THG-Check Abschätzung der direkten Methan-Emissionen aus der Schlammbehandlung . . . . . . . . . . . . . ............... 589 Theda Schulte, Ingo Urban (Essen), Nina Gerlach, Niklas Trautmann (Hannover) Güte der Klärschlammstabilisierung durch Faulung Analyse und Auswirkungen auf die weitergehende Klärschlammverwertung und die Treibhausgasemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 Albert Heindl, Fabian Boßle (Berching) DWA Fachgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...................... 599 Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................ 601 DWA intern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....................... 605 Beide Verbandszeitschriften – KA und KW – auch online lesen: https://www.dwahub.de  7|26 Newsletter aus der Redaktion der DWA-Zeitschriften Im Umfeld der Wasserwirtschaft passiert mehr, als in den DWAZeitschriften KA und KW gedruckt werden kann. Aktuelle Nachrichten, vor Erscheinen der Zeitschriften, bekommt man auf der Website www.gfa-news.de, die von der Redaktion betreut wird. Dort kann man auch einen E-Mail-Newsletter abonnieren, der in der Regel alle zwei Wochen montags verschickt wird.

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/Zeitschriften 537 Rubriken Spektrum �����������������������������������������������������������������������������������540 Güteschutz Kanalbau ���������������������������������������������������������������557 Personalien ���������������������������������������������������������������������������������606 Veranstaltungen �����������������������������������������������������������������������608 Industrie und Technik �������������������������������������������������������������608 Stellenmarkt �������������������������������������������������������������������������������609 Adressenbörse für die Abfallwirtschaft �������������������������������610 Ingenieurbüros �������������������������������������������������������������������������610 Güteschutz Kanalbau – Gütezeicheninhaber ���������������������618 Beilagenhinweis ��������������������������������������������������������������554 KA 8/2026 Anzeigenschluss: 6. Juli 2026 Erscheinungstermin: 31. Juli 2026 KA 9/2026 Anzeigenschluss: 3. August 2026 Erscheinungstermin: 28. August 2026 Mit Verlagsbeilage KA Betriebs-Info www.dwa.info/ betriebs-info  Abonnieren Sie den monatlichen Themenplan kostenlos auf www.dwa.info/ThemenKA  Korrespondenz Abwasser, Abfall Seite 548 Die Umweltministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 5. Mai 2026 einen Beschluss zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gefasst und dabei insbesondere Forderungen bezüglich einer rechtssicheren Übergangslösung und dem Inverkehrbringen von Phosphor-Rezyklaten gestellt. Die DWA begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Foto: Hooman Mohammadi, Andreas Kolb/ISWW, TU Braunschweig Seite 549 Am 17. April 2026 wurde in Hamburg die 100. Sitzung des DWA-Fachausschuss KEK-3 „Thermische Klärschlammbehandlung“ gefeiert. Auf dem Programm des DWA-Fachausschusses standen unter anderem eine Besichtigung der im Bau befindlichen Klärschlammverbrennungs- und Phosphoraufbereitungsanlage am Standort Köhlbrandhöft sowie eine ausgedehnte Hafenrundfahrt. Foto: Hamburg Wasser Seite 559 Die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland stellen jährlich viele Daten für statistische Erhebungen zur Verfügung. Diese wurden von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.6 ausführlich aufgearbeitet und zusammengefasst. Der vorliegende erste Teil beinhaltet insbesondere statistische Daten zur anfallenden Menge, Beschaffenheit und den Entsorgungswegen kommunaler Klärschlämme. Foto: Veolia Seite 595 Die Güte der Schlammstabilisierung hat maßgeblichen Einfluss auf die weitere Verarbeitung des auf einer Kläranlage produzierten Klärschlamms und auf die Emission des klimarelevanten Gases Methan. Als Maß für den Grad der Stabilisierung eines Klärschlamms dient dessen Restgaspotenzial, das Restmethanpotenzial oder das dimensionslose Methanemissionspotenzial. Bild: Huber SE Seite 570 Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 werden höhere Anforderungen an die Klärschlammentsorgung und damit auch an Ausschreibungen der Klärschlammentsorgung gestellt. Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.7 hat den von ihr erarbeiteten „Fragenkatalog ‚Ausschreibung der Klärschlammentsorgung‘“ überarbeitet und aktualisiert. Ergänzt wurden insbesondere Hinweise zur Ausschreibung der Phosphorrückgewinnung. Seite 589 Im Zuge verschärfter Klimaziele gewinnen Treibhausgas(THG)-Emissionen aus Kläranlagen zunehmend an Bedeutung. Zur Erstabschätzung und Identifizierung wesentlicher Emissionspfade direkter THG-Emissionen wurde der THG-Check entwickelt, der Anwendern als anwendungsorientiertes Werkzeug dienen soll. Bild: FU Berlin/ Torsten Lipski

DWA-Mitgliederversammlung 538 Einladung zur 79. Mitgliederversammlung An alle Mitglieder der DWA Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, ich freue mich sehr, Sie hiermit herzlich zur 79. Mitgliederversammlung am Montag, 14. September 2026, um 14:00 Uhr nach Hennef in die Bundesgeschäftsstelle einzuladen. Die diesjährige Mitgliederversammlung findet hybrid statt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich aus organisatorischen Gründen bis zum 09. September zur Versammlung angemeldet haben müssen, damit Sie an den digital durchgeführten Abstimmungen teilnehmen können. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Präsidenten 2. Bestimmung eines Mitglieds zur Mitunterzeichnung der Niederschrift* 3. Berichterstattung 4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge 2027* 5. Festsetzung der Beitragsordnung* 6. Satzungsänderung* 7. Entgegenahme der Jahresrechnung 2025 und Entlastung des Präsidiums* 8. Festsetzung der Wirtschaftspläne 2027/2028* 9. Wahlen* 9.1 Wahl des Präsidenten 9.2 Kuratorium 9.3 Ehrenrat 10. Verschiedenes 11. Termin der nächsten Mitgliederversammlung Anträge Anträge, die der Mitgliederversammlung vorgelegt werden sollen, müssen satzungsgemäß spätestens einen Monat vor der Versammlung schriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Informations- und Beschlussvorlagen Der schriftliche Bericht mit Beschlussvorlagen wird ab dem 4. September im Mitgliederbereich unter www.dwahub.de eingestellt sein. Fragen hierzu können direkt im Mitgliederbereich gestellt werden. Tagesordnungspunkte mit Abstimmung sind mit einem * gekennzeichnet. Abstimmungen und Stimmenübertragung Während der Mitgliederversammlung wird mit einem Online-Tool anonym abgestimmt. Sie können Ihre Stimme per schriftlicher Erklärung auf ein anderes Mitglied übertragen (max. 10 Stimmen pro Mitglied). Wenn Sie ein förderndes Mitglied vertreten möchten, benötigen Sie eine Vertretungsvollmacht. Die entsprechenden Formulare stehen im Mitgliederbereich unter www.dwahub.de. Organisatorische Fragen richten Sie bitte an mitgliederversammlung@dwa.de. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Ihr Prof. Dr. Uli Paetzel Präsident 27./28. September 2027 in Berlin 1. Keynote bestätigt WasserTage 2027 Programm 2027 hier vorbestellen: Save the date! RANGA YOGESHWAR Der große Umbruch – Wie verändert KI unser Leben? © H. G. Esch 26-07- 035 KA + KW Kunde: DWA 4c c m y k gelieferte PDF -> Anschnitt auf 3mm erweitert 210 x 99 mm + 3 mm Beschnitt

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/Zeitschriften Editorial 539 Klärschlamm im Fokus – Verantwortung sichern, Transformation gestalten zielt weiter, um den Austausch innerhalb der Fachgemeinschaft zu stärken und Wissen besser zugänglich zu machen. Mit dem DWA Hub steht eine Vernetzungsplattform zur Verfügung, die den fachlichen Dialog begleitet und neue Formen der Zusammenarbeit eröffnet. Über den DWAdirectAccount kann sich jede und jeder einwählen und Teil dieses wachsenden digitalen Netzwerks werden. Damit schaffen wir Räume, in denen Expertise zusammenkommt und sich weiterentwickelt. Zugleich verändert sich die fachliche Arbeit selbst. Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten – auch für das Ehrenamt, das eine tragende Säule unserer Arbeit darstellt. Mit der Veröffentlichung unserer KI-Leitlinie für das Ehrenamt geben wir Orientierung und unterstützen unsere Ehrenamtlichen dabei, diese neuen Werkzeuge reflektiert und verantwortungsvoll einzusetzen. Die Themen dieses Heftes lassen sich nicht isoliert betrachten. Klärschlamm, Phosphorrückgewinnung, Regulierung und Digitalisierung sind Ausdruck eines umfassenden Transformationsprozesses. Es geht um die Frage, wie wir technologische Innovation, politische Rahmensetzung und fachliche Verantwortung in Einklang bringen – und dabei die Verlässlichkeit unserer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur sichern. Diese Ausgabe lädt dazu ein, diesen Weg mit klarem Blick und fundierter Diskussion weiterzugehen. internen Abstimmungsprozess, um die vielfältigen Interessen und Perspektiven ihrer Mitgliedschaft tragfähig zu integrieren. In einer fachlich und politisch bereits weit fortgeschrittenen Diskussion ist dies ein anspruchsvoller Weg – zugleich aber Voraussetzung dafür, als Verband mit Gewicht und Legitimation in den politischen Diskurs einzutreten und die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft wirksam mitzugestalten. Parallel zu diesen inhaltlichen Herausforderungen erleben wir eine Phase tiefgreifender politischer Weichenstellungen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung mit Nachdruck. Effizientere Verfahren und schnellere Entscheidungen sind ohne Zweifel erforderlich, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Mit großer Aufmerksamkeit – aber zum Teil auch mit großer Sorge – beobachten wir jedoch Entwicklungen, bei denen in diesem Zuge Verweise auf die Einhaltung des Standes der Technik aus gesetzlichen Regelungen zurückgenommen werden. Für die Wasserwirtschaft ist der Stand der Technik weit mehr als eine formale Bezugnahme. Er bildet das Fundament für Qualität, Sicherheit und langfristige Funktionsfähigkeit unserer Systeme. Technisches Regelwerk, welches den Stand der Technik beschreibt, vereinfacht Planungs- und Genehmigungsverfahren, ohne Innovationen auszubremsen. Wird dieses Fundament geschwächt, gerät die Verlässlichkeit unserer Infrastrukturen unter Druck. Die damit verbundenen Implikationen habe ich in einem weiterführenden Beitrag in diesem Heft vertieft. Die Frage nach der Ausgestaltung staatlicher Rahmenbedingungen ist untrennbar mit der Entwicklung moderner Verwaltung verbunden. Die jüngste Evaluation des neuen Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung zeigt, dass zahlreiche digitale Angebote bereits etabliert sind, in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch noch nicht ausreichend verankert sind. Digitalisierung bleibt damit eine doppelte Aufgabe: Sie verlangt nach konsequenter Umsetzung – und zugleich nach besserer Sichtbarkeit und Verständlichkeit. Diesen Anspruch nehmen wir als DWA ernst. Wir entwickeln unsere Angebote geDiese Ausgabe unserer Verbandszeitschrift richtet den Blick auf ein Thema, in dem sich zentrale Herausforderungen unserer Zeit bündeln: Klärschlamm macht die Wechselwirkungen zwischen Geo- und Ressourcenpolitik ebenso sichtbar wie die Anforderungen des Umweltschutzes. Er steht für die Notwendigkeit, technologische Offenheit zu bewahren und zugleich verlässliche Standards einzuhalten – und er verweist auf die Realität begrenzter finanzieller Ressourcen, die vielerorts über Tempo und Richtung von Investitionen entscheiden. Kaum ein Bereich zeigt so deutlich, wie eng Versorgungs- und Entsorgungssicherheit, Kreislaufwirtschaft und politische Rahmensetzung miteinander verflochten sind. Vor diesem Hintergrund gewinnen die konkreten Umsetzungsfragen zusätzlich an Gewicht. Die Beiträge dieser Ausgabe greifen sie in ihrer ganzen Bandbreite auf – von laufenden Ausschreibungen zur Klärschlammmonoverbrennung bis hin zu strategischen Perspektiven der Ressourcennutzung, insbesondere der Phosphorrückgewinnung. Sie machen deutlich, dass sich hinter einzelnen Verfahren und Projekten stets grundlegende Weichenstellungen verbergen: für Infrastruktur, für regionale Kooperationen und für die langfristige Sicherung stofflicher Kreisläufe. Mit der ab 2029 zu erfüllenden Phosphorrückgewinnung rückt dabei ein verbindlicher Zielpunkt näher, der für viele Betreiber, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen Herausforderung und Verpflichtung ist. Es geht um erhebliche Investitionen, um belastbare Partnerschaften und um die Frage, wie sich technologische Optionen sinnvoll in bestehende Strukturen integrieren lassen. Gleichzeitig bleibt die Sicherung ausreichender Behandlungs-, Verbrennungs- und Rückgewinnungskapazitäten eine zentrale Aufgabe. Der regulatorische Rahmen ist gesetzt – seine konkrete Ausgestaltung wird weiterhin von intensiven fachlichen und politischen Diskussionen begleitet werden. Im Zentrum dieser Debatte steht die Rückgewinnung von Phosphor als strategischem Rohstoff. Die DWA erarbeitet derzeit ihre Position zur Phosphorrückgewinnung und setzt dabei bewusst auf einen breiten Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß DWA-Vorständin

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/KA Spektrum 540 Cybervorfälle spielerisch trainieren: TH Köln entwickelt Serios Game Mit ReACD (Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle und Datenverlust) entwickelt die TH Köln ein Serious Game, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Handlungsfähigkeit im Ernstfall zu stärken. In realitätsnahen Szenarien trainieren Spielende den Umgang mit Cybervorfällen, treffen Entscheidungen unter Zeitdruck und lernen, angemessen auf kritische Situationen zu reagieren. Das Spiel steht online zur Verfügung. https://reacd.th-koeln.de a Irisches Gericht lässt EU-­ Abwasserrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof prüfen Der Irish High Court hat am 20. Mai 2026 entschieden, zentrale Bestimmungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorzulegen. Ausgangspunkt ist eine Klage der Irish Pharmaceutical Healthcare Association (IPHA) und der Alliance for Medicines for Ireland (MFI) gegen die geplante nationale Umsetzung der Richtlinie in irisches Recht. Die irischen Kläger greifen vor allem die Regeln an, mit denen die EU die Kosten der neuen, vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen auf bestimmte Hersteller verteilt. Sie argumentieren, dass die Richtlinie dabei gegen grundlegende Prinzipien des EURechts verstößt. Konkret kritisieren sie, dass pauschal alle Humanarzneimittel in die Kostenverantwortung einbezogen werden, dass Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten der zusätzlichen Reinigungsstufe tragen sollen und dass die Richtlinie die Besonderheiten der Pharmabranche außer Acht lässt. Bereits zuvor hatte der Mitgliedstaat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie eingereicht. Darüber hinaus haben fast alle Unternehmenskläger, die in erster Instanz mit ihren Klagen gegen die Richtlinie gescheitert waren, Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Damit ist der Europäische Gerichtshof nun in mehreren Verfahren unmittelbar mit der Frage befasst, ob die aktuelle Ausgestaltung der Kommunalabwasserrichtlinie mit der Cybersicherheit beschlossen. Das sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Damit soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. a Kommunalabwasserrichtlinie: Deutsche Arzneimittelhersteller gehen vor dem Europäischen Gerichtshof in Berufung Nachdem es das Europäische Gericht im Februar 2026 abgelehnt hatte, sich mit 14 Klagen europäischer Pharmaunternehmen inhaltlich zu befassen, haben fast alle Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Sie wollen klären lassen, ob die erweiterte Herstellerverantwortung auf Humanarzneimittel in dieser Form anwendbar ist. Das teilte der Branchenverband Pharma Deutschland am 5. Mai 2026 mit. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundsätzliche rechtliche Bewertung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung im Zusammenhang mit dem Ausbau der kommunalen Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe. Das Gericht der Europäischen Union hatte sich bisher nicht mit der Frage befasst, ob die Regelung mit Blick auf Humanarzneimittel rechtlich tragfähig ist. Ziel der Kläger ist es, die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklagen gegen die nach Meinung der Pharmaindustrie „rechtlich fehlerhaften“ Kostenumlagen im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu erwirken. Die Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen sollen. Nach Auffassung der betroffenen Unternehmen ist damit aber noch nicht beantwortet, ob dieses Modell gegenüber Arzneimittelherstellern überhaupt dem europäischen Verursacherprinzip entspricht und rechtlich auf einer tragfähigen Grundlage steht. Pharma Deutschland wird dem Verfahren als Streithelfer beitreten, sobald das Verfahren gestartet ist und die Möglichkeit dazu besteht. a LAGA: Statusbericht zur Phosphorrückgewinnung veröffentlicht Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Statusbericht „Sicherstellung der Phosphorrückgewinnung bis 2029“ veröffentlicht. Darin fasst der Adhoc-Ausschuss, der für den Bericht verantwortlich ist, den Stand der Arbeiten zu Gebührenregelungen, Ausschreibungen für die Klärschlammentsorgung und zur Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen zusammen. In der Zusammenfassung heißt es „Zu ergreifende Maßnahmen, um die Phosphorrückgewinnung ab 2029 sicherzustellen, konnten angesichts der Komplexität und des zeitlichen Rahmens nur bedingt erarbeitet werden.“ Download des Statusberichts der LAGA: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20260527_001 a NIS-2-Registrierung – Frist läuft ab Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erinnerte Mitte Juni 2026 noch einmal daran, dass auch viele Unternehmen der Wasserwirtschaft gemäß der NIS-2-Richtlinie unter anderem zur Registrierung beim BSI verpflichtet sind. Bislang hätten sich weniger Unternehmen registriert, als das BSI erwartet hat. Wörtlich schreibt das BSI: „Da die Registrierungen überfällig sind, gehen wir davon aus, dass alle bisher noch nicht registrierten Einrichtungen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 erfolgreich abschließen.“ Am 6. Dezember 2025 ist das neue BSIGesetz in Kraft getreten, mit dem die NIS-2Richtlinie für ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt wurde. Ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes ist die Begrenzung und Vermeidung von Störungen und Sicherheitsvorfällen bei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens sowie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland leisten. https://www.bsi.bund.de/nis-2 a Bundeskabinett: Stärkung der Cybersicherheit beschlossen Für mehr Sicherheit im Internet hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Stärkung

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/Zeitschriften Spektrum 541 auf mehrere Firmen aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, bleibt zentrales Element des Vergaberechts. Neu sind hingegen einige Ausnahmen von diesem Prinzip. So soll eine Gesamtvergabe künftig nicht nur zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sie soll den Auftraggebern vielmehr auch dann offenstehen, wenn zeitliche Gründe die Gesamtvergabe erfordern, es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt und der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwertes erreicht oder überschreitet. Darüber hinaus muss das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder der Verkehrsinfrastruktur (Eisenbahn, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Flugplätze) zuzuordnen sein. Die von der Rechtsprechung entwickelten Eignungskriterien von Unternehmen und deren Darstellung in den Vergabeunterlagen schreibt das Gesetz fest. Sie müssen sowohl mit dem Gegenstand des Auftrages als auch mit dem Auftragswert in Verbindung stehen. Außerdem sollen Innovation sowie die Beteiligung kleiner, mittlerer und junger Unternehmen gezielt gestärkt werden. Ihre spezifische Situation sei bei den Eignungskriterien, Nachweisen und der Angebotsaufforderung stärker zu berücksichtigen. Die Entschließung der Länder wird der Bundesregierung übermittelt. Ihr steht frei, wie und wann sie darauf reagiert. a Startschuss für Großwärmepumpe an der Kläranlage Halle (Saale) Auf der Kläranlage Halle-Nord wird eine Großwärmepumpe erreichtet. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 29. April 2026 den Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gefasst. Bereits am 30. April 2026 wurde der „Startschuss Großwärmepumpe Kläranlage“ gesetzt. Die Anlage wird künftig Wärme aus gereinigtem Abwasser gewinnen und in das Fernwärmenetz einspeisen. Die geplante Großwärmepumpe an der Kläranlage HalleNord ist die erste Abwasser-Großwärmepumpe auf Basis von Isobutan als Kältemittel, die in Deutschland gebaut wird. Die Anlage ermöglicht eine jährliche, potenzielle Einsparung von etwa 16 000 Tonnen Kohlendioxid. a den Grundprinzipien des Unionsrechts vereinbar ist. a CyberGovSecure gestartet: Bund stärkt Cybersicherheit koordiniert und ressortübergreifend Mit dem Kick-off des Programms CyberGovSecure Anfang Mai 2026 hat die Bundesverwaltung den operativen Start für eine koordinierte Stärkung der Cybersicherheit vollzogen. Unter der Koordination der CISO Bund, des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung und mit fachlicher Begleitung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden in den kommenden Jahren gezielt Maßnahmen zur Erhöhung der Cyberresilienz umgesetzt. CyberGovSecure ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der EU-NIS-2Richtlinie in der Bundesverwaltung. Ziel des Programms ist es, die Informationssicherheit der Bundesbehörden schnell, wirksam und messbar zu verbessern und die Handlungsfähigkeit des Staates in einem zunehmend komplexen Bedrohungsumfeld nachhaltig zu sichern. Das Programm setzt bewusst auf umsetzbare Maßnahmen statt auf umfangreiche Vorarbeiten oder zusätzliche Konzeptpapiere. Alle Bundesbehörden sind in das Programm einbezogen. Die Umsetzung erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Behörden, die dabei fachlich und organisatorisch unterstützt werden. Ein zentrales Berichtswesen sorgt für Transparenz über Umsetzungsstände, Fortschritte und Handlungsbedarfe in der gesamten Bundesverwaltung. a EU-Kommission: Leitlinien zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas durch Klärung der Anwendung des EU-Wasserrechts veröffentlicht Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um eine einfachere und einheitlichere Umsetzung der EU-Wassergesetze zu gewährleisten, indem Unsicherheiten in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften verringert werden. Ziel ist es, Europas allgemeine Resilienzagenda zu unterstützen, zu der auch die Wasserresilienz gehört. Der Leitfaden soll Klarheit schaffen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie, die durch ihre Tochterrichtlinien – die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen – unterstützt wird. Sie ist Teil des RESourceEU-Aktionsplans. Das Dokument enthält auch Beispiele dafür, wie Flexibilitäten angewendet werden können, um Bergbau-, Metallverarbeitungs- und andere Projekte für kritische Rohstoffe zu erleichtern. Während sich die jetzigen Leitlinien auf den Bergbausektor konzentrieren, können die Schlussfolgerungen auch auf andere Projekte oder Tätigkeiten angewandt werden, einschließlich solcher im Zusammenhang mit strategischen Sektoren, die im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, des ChipGesetzes oder des Netto-Null-Industrie-Gesetzes gefördert werden, so die EU-Kommission in einer Mitteilung. Er ergänzt auch die Bemühungen der Kommission um eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, einschließlich ihres Vorschlags für eine Verordnung zur Beschleunigung der Umweltprüfungen. Download der Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2026/2836 a EU-Wasser-Paket veröffentlicht Am 20. April wurde 2026 das EU-Wasser-­ Paket, die größte Reform des EU-Wasserrechts seit Jahren, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie sowie der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik). Die Richtlinie ist am 10. Mai 2026 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales bzw. deutsches Recht muss bis zum 21. Dezember 2027 erfolgen (Artikel 4). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/805/ oj/eng a Bundesrat: Länder stimmen beschleunigter Vergabe öffentlicher Aufträge zu Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, die Wertgrenze für Direktaufträge von derzeit (vorübergehend) 15 000 Euro dauerhaft auf 50 000 Euro anzuheben. Um weiterhin einen wirksamen Wettbewerb sicherzustellen, sollen die Auftraggeber bei mehreren Aufträgen jedoch zwischen den Unternehmen wechseln. Der Grundsatz der Teillosbildung, der besagt, dass größere öffentliche Aufträge

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/KA Spektrum 542 misch verwertet werden. Die daraus gewonnene thermische Energie soll der Fernwärme- und Stromversorgung in Köln dienen. a VGH Baden-Württemberg: Klärschlammheizkraftwerk Walheim kann gebaut werden Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen, mit der sie gegen den Vorbescheid und die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerks vorgehen wollte (Az. 10 S 1290/25). EnBW beabsichtigt, in der Gemeinde Walheim auf dem Areal des ehemaligen Kohlekraftwerks ein Klärschlammheizkraftwerk zu errichten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Sie hatte dieses mit der Begründung verweigert, das Vorhaben sei nicht genehmigungsfähig, da es sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) befinde und die Erschließung im Hinblick auf das beim Betrieb der Anlage anfallende Brüdenabwasser (das bei Trocknung des Klärschlamms entstehende Kondensat) nicht gesichert sei. Das Regierungspräsidium ersetzte daraufhin das Einvernehmen der Gemeinde im Bescheid vom 25. Juni 2025, mit dem der EnBW zugleich ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid und eine erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung (im Wesentlichen die davon umfasste Baugenehmigung) zur Errichtung des Vorhabens erteilt wurde. Hiergegen hat die Gemeinde im Juli 2025 Klage erhoben. Zur Begründung seines Urteils hat der VGH ausgeführt, dass die Gemeinde das nach § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen, das der Sicherung ihrer Planungshoheit dient, zu Unrecht versagt hat. Das Regierungspräsidium habe das Einvernehmen daher zu Recht ersetzt. Entgegen der Ansicht der Gemeinde befinde sich das Vorhaben bauplanungsrechtlich im Innenbereich (§ 34 BauGB). Der VGH hat zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse einen Augenschein vor Ort eingenommen und die vorhandenen Industriebauten, einschließlich des stillgelegten Kohlekraftwerks und die diesem dienenden baulichen Anlagen, als maßstabsbildend für die Frage des Bebauungszusammenhangs berücksichtigt. Das Klärschlammheizkraftwerk fügt sich nach Auffassung des Senats auch in diese nähere Umgebung ein. Regierung kündigt bundesweites einheitliches Baumkataster an Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage aktuell keine Informationen über Anzahl, Art, Alter und Zustand von Straßenbäumen vor. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) jedoch beauftragt, auf Grundlage der Baumkataster der Länder ein bundesweites einheitliches Baumkataster zu erstellen, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 21/6203). https://dserver.bundestag.de/ btd/21/062/2106203.pdf a Bayern: Bewerbungen als Modellregion möglich – Kommunen dürfen „einfach mal machen“ Weniger Vorschriften, schnellere Verfahren, mehr Vertrauen vor Ort: Mit Inkrafttreten des „Einfach-mal-machen-Gesetzes“ können sich Bayerns Städte, Gemeinden und Landkreise seit Mitte Mai 2026 offiziell als Modellregionen bewerben und zeitlich befristet von bestimmten Landesvorschriften abweichen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und praxistaugliche Lösungen direkt vor Ort zu testen. Das Gesetz wurde Ende Februar auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag beschlossen. Das Innenministerium prüft die Bewerbungen und bezieht dabei die thematisch betroffenen Ministerien ein. Auch die kommunalen Spitzenverbände werden an den Entscheidungen beteiligt. www.modellregionen.bayern.de a Sachsen: Umfassender Umbau der staatlichen Verwaltung in Vorbereitung Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat im Mai 2026 im Landtag für eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung des Freistaates geworben. Die Staatsregierung hatte auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung Ende April ein umfangreiches Reformpaket beschlossen. Ziel ist es, die staatliche Verwaltung schlanker und gleichzeitig effizienter zu machen und so Wirtschaft, Kommunen und Bürger zu entlasten. Dabei geht es um den Verzicht und die Bündelung von Aufgaben sowie strukturelle Veränderungen wie die Zusammenlegung von Einrichtungen. Bis 2040 sollen nach diesen Überlegungen 8773 Stellen abgebaut werden. Kretschmer sagte im Landtag, am Ende werde dies den Landeshaushalt pro Jahr um 600 Millionen Euro entlasten. Um dies zu erreichen, seien Strukturveränderungen und Aufgabenverzicht notwendig. Kommunen solle mehr Handlungsspielraum ermöglicht werden. Die Berichtspflichten der Unternehmen sollen stark reduziert werden. Insgesamt sind deutlich weniger Stichprobenüberprüfungen vorgesehen. Kretschmer sprach von der Einführung einer Vertrauenskultur. a Spatenstich für Anlage zur Klärschlammverwertung in Köln Merkenich Mit einem gemeinsamen Spatenstich haben die Gesellschafter der KLAR GmbH Ende April 2026 den Bau der Klärschlammverwertungsanlage am Standort Köln Merkenich offiziell eingeläutet. Das Projekt ist ein zentraler Baustein für eine zukunftssichere und kommunale Klärschlammverwertung in Köln und der Region, so das Unternehmen. Voraussetzung für den Baubeginn war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die die Bezirksregierung Köln bereits im Februar 2026 erteilt hat. Die Genehmigung umfasst die Errichtung der baulichen und verfahrenstechnischen Anlagen. Der Genehmigungsbescheid bestätigt zudem, dass die Anlage alle maßgeblichen Anforderungen des Umwelt-, Immissions- , Wasser- und Baurechts erfüllt. In den durchgeführten Gutachten wurde nachgewiesen, dass die geplante Anlage die geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe, Lärm und sonstige Umwelteinwirkungen einhält. Auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen, dass von der Anlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind. Die Anlage entsteht auf einem bestehenden Kraftwerksstandort der RheinEnergie. Gesellschafter der KLAR GmbH sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die Bundesstadt Bonn und die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), ein Zusammenschluss einiger kleinerer Städte und Umlandgemeinden. Die Anlage kann den Klärschlamm von ca. zwei Millionen Einwohnern verwerten. Pro Stunde können bis zu 20 Tonnen Klärschlamm ther-

a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 7 | www.dwa.info/Zeitschriften Spektrum 543 Die Erschließung des Vorhabens sieht der VGH ebenfalls als gesichert. Die Gemeinde hatte insoweit vorgebracht, dass – in Hinblick auf die abwassermäßige Erschließung – ein Anschluss an einen Abwasserkanal erforderlich sei. Der Senat des VGH konnte ein solches Erfordernis den gesetzlichen Regelungen nicht entnehmen. Die geplante Entsorgung des Brüdenabwassers über einen sogenannten „rollenden Kanal“ (Abtransport mittels LKW und dann Einleitung des Abwassers in die Kläranlage Heilbronn) sei hier ausreichend, weil die an sich entsorgungspflichtige Gemeinde die Abnahme des Brüdenabwassers nach wasserrechtlichen Regelungen ablehnen durfte und ein alternativer Entsorgungsweg konkret aufgezeigt wurde. a Elementarschadenversicherung: Justizministerium kündigt Eckpunkte an Das Bundesjustizministerium will in Kürze Eckpunkte für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung vorlegen. Das machte Staatssekretärin Eva Schmierer beim GDV Insurance Summit Anfang Mai 2026 in Berlin deutlich. In der Diskussion um eine flächendeckende Elementarschadenversicherung formulierte Schmierer die Anforderungen an ein tragfähiges Konzept: „Es muss erstens Sicherheit bieten, zweitens bezahlbar bleiben und drittens breit akzeptiert und aktiv unterstützt werden.“ Gleichzeitig appellierte sie an die Eigenverantwortung jeder und jedes einzelnen. Der Staat könne nicht allumfänglich Sicherheit für alle versprechen. Das solle er auch nicht. Derzeit sind nach Angaben der Versicherungswirtschaft rund 60 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert – aus Sicht des Ministeriums eindeutig zu wenig. Die Koalition hat sich laut Schmierer auf eine klare Linie verständigt: Im Neugeschäft sollen Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden können. Im Bestandsgeschäft geht es um die Erweiterung bestehender Verträge zu einem Stichtag, verbunden mit der Prüfung einer Opt-out-Möglichkeit. a Bundeskabinett: Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen Das Kabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs und Raumordnungsgesetzes beschlossen. Mit der Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Planen und Bauen in Deutschland einfacher, digitaler und schneller werden. Ziel ist es unter anderem, Kommunen zu entlasten und Städte besser auf die anstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Genannt werden ausdrücklich die Anpassung an den Klimawandel oder die nachhaltige Stadtentwicklung. Einige Eckpunkte: Die Umweltprüfung wird beschleunigt, indem vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Ist eine vertiefte Umweltprüfung nötig, soll sie erst im Zulassungsverfahren erfolgen. Das Bauleitplanverfahren wird gestrafft und vollständig digitalisiert. Der einheitliche Standard „XPlanung“ soll künftig in allen Verwaltungen für den medienbruchfreien Datenaustausch angewendet werden. Städte in Deutschland müssen sich zunehmend vor Hitzewellen und Starkregen schützen. Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft und schützt vor Hitze, daher wird es den Kommunen ermöglicht, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Darüber hinaus werden mehr natürliche Auffangflächen möglich gemacht, um Schäden durch Überflutungen zu verhindern. Gesetzentwurf und Gesetzgebungsverfahren: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20260527_002 a Sachsen-Anhalt: Förderung für Projekt zur Entfernung von Medikamentenrückständen im Wasser Auf der Kläranlage Halle-Nord sollen im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Projekts verschiedene Verfahren für eine vierte Reinigungsstufe erprobt werden. Ziel ist es insbesondere, Medikamentenrückstände effizient und kostengünstig aus dem Abwasser der Kläranlage Halle-Nord zu entfernen und die Verfahren für einen späteren großtechnischen Einsatz weiterzuentwickeln. Das Projekt wird durch das Kompetenzzentrum Wasserwirtschaft begleitet und soll bis Ende 2028 abgeschlossen werden. Die Hochschule MagdeburgStendal bekam für dieses Projekt einen Fördermittelbescheid über 552 000 Euro vom Umweltweltministerium Sachsen-­ Anhalt überreicht. a Umweltministerkonferenz: Beschlüsse zu Wassermanagement, nachhaltige Entwicklung und Finanzierung Naturschutz Im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) am 8. Mai 2026 in Leipzig haben die Ressortchefinnen und -chefs von Bund und Ländern über aktuelle umweltpolitische Themen beraten, unter anderem über die Stärkung der Wasserresilienz, den Schutz der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und über nachhaltige Strategien zur Anpassung an den Klimawandel. Ein weiteres Thema war die praxisgerechte Umsetzung des EU-Umweltstrafrechts in deutsches Recht. Darüber hinaus wurde die Frage der Finanzierung und Förderung von Klima- und Naturschutz erörtert. Zudem wurden Beschlüsse im Bereich Immissionsschutz sowie Ressourceneffizienz gefasst. Die Bundesländer setzten sich auch dafür ein, auf neue EU-Vorgaben mit umfangreichen Berichts- und Monitoringpflichten zu verzichten und stattdessen bestehende regionale und kommunale Strukturen zu stärken. Zudem wollen die Länder die Resilienz von Städten und Ballungsräumen gezielt stärken und Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, wassersensible Stadtentwicklung und den Erhalt stadtnaher Ökosysteme gezielt fördern. a Stellungnahme des SRU zu zirkulärem Bauen vorgestellt Zirkuläres Bauen schont sowohl Klima als auch Rohstoffe und spart langfristig Kosten. Vorreiter der Branche zeigen bereits, wie dies möglich ist, doch es fehlt die breite Umsetzung in den Markt. Wie zirkuläres Bauen stärker in die Praxis kommt, analysiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einer Stellungnahme vom April 2026. Zirkuläres Bauen bedeutet, Gebäude möglichst zu erhalten, Bauprodukte wiederzuverwenden sowie den Um- und Rückbau bereits bei der Planung mitzudenken. Technisch sei bereits vieles machbar, teilweise gebe es offene rechtliche Fragen. Der SRU hat fünf Ansatzpunkte identifiziert, um zirkuläres Bauen stärker in die Praxis zu bringen: 1. Digitalisieren – Standards schaffen, 2. Qualifizieren – Wissen vermitteln, 3. Fördern – Anreize setzen, 4. Kreisläufe schließen – rechtlich steuern, 5. Leitbild leben – öffentliche Hand als treibende Kraft. https://www.umweltrat.de a

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