Korrespondenz Abwasser · Abfall 2|26 73. Jahrgang · Nr. 2 · Februar 2026 · 10889 Korrespondenz Abwasser, Abfall 73. Jahrgang · Nr. 2 · Februar 2026 Strategische Innovationsagenda der Wasserwirtschaft Seite 84 Industrieabwässer Seite 88 Junge DWA: Jahresrückblick Seite 90 Flächenkategorisierung nach DWA-A 102-2 Seite 94 Prozesswasserbehandlung Seite 101 Stoffeinträge in Gewässer Seite 109 Digitale Zwillinge von Kläranlagen Seite 120 © Eva Geelen Kanal- und TiefbauTage: \ Rohrvortrieb und Stollenbau \ Mantelverordnung \ Zukunft des Bauens 17./18. Juni 2026 in Hennef
RW-TOOLS VERSION 8.2 www.itwh.de Hannover Dresden Flensburg Nürnberg itwh GmbH 30167 Hannover In unserer Softwarefamilie RW-Tools haben wir ein breites Spektrum von Planungsassistenten rund um das Thema Regenwasserbewirtschaftung gebündelt und auch das DWAArbeitsblatt 138 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1“ aus Oktober 2024 wird umfassend unterstützt. Alle Versionen wurden umfassend überarbeitet und bieten zahlreiche Erweiterungen, die den Planungsalltag deutlich erleichtern. Die neue DIN1986-Variante richtet sich speziell an Anwender, die nur Berechnungen und Nachweise gemäß DIN1986-100 durchführen möchten – inklusive der Neuerungen aus dem Entwurf 2025. DIE NÄCHSTE GENERATION DER REGENWASSER-TOOLS Jetzt mehr erfahren! Einzelflächen tabellarisch & planbezogen erfassen – keine manuellen Zwischensummen mehr (siehe Abbildung unten) Automatische Ermittlung der Behandlungsanforderung nach DWA-A 102 / M 153 Alle Dauerstufen der KOSTRA-DWD 2020 nutzbar – inkl. langer Dauerstufen bis 7 Tage Verbesserte Dokumentation und optimierte Berechnungsblätter Retentionsdach als neues Element verfügbar Überflutungsnachweis nach DIN1986-100:2025 Entwurf Innovative Software für die Siedlungsentwässerung Engelbosteler Damm 22 itwh@itwh.de 0511 971930 Keine Makros, kein VBA – maximale IT-Sicherheit. RW-TOOLS.XLSX ist vollständig formelbasiert und kompatibel mit allen IT-Umgebungen ohne Makrofreigaben. Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzungen: Windows PC mit Microsoft Excel ab 2021 oder Microsoft Office 365. NEU IN 8.2
www.dwa.info/zeitschriften a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 Abwasser, Abfall Korrespondenz Organ der DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. und des Güteschutz Kanalbau Herausgeber und Verlag: GFA Theodor-Heuss-Allee 17, D-53773 Hennef Postfach 11 65, D-53758 Hennef Telefon +49 2242 872-333, Telefax +49 2242 872-151 Internet: www.gfa-news.de Redaktionsbeirat: 1. Prof. Dr. Uli Paetzel, DWA-Präsident 2. Prof. Dr.-Ing. Silvio Beier, DWA-HA „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ 3. Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß, DWA-Vorstand 4. Dipl.-Ing. Rainer Könemann, DWA-HA „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ 5. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher, DWA-HA „Recht“ 6. Dipl.-Ing. Christine Mesek, DWA-HA „Wirtschaft“ 7. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, DWA-Vorstand 8. Dr.-Ing. habil. Uwe Müller, DWA-HA „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ 9. Prof. Dr.-Ing. André Niemann, DWA-HA „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ 10. Prof. Dr.-Ing. Frank Obenaus, DWA-HA „Kommunale Abwasserbehandlung“ 11. Prof. Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher, DWA-HA „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ 12. Julia Schrade, M. Sc., Junge DWA 13. Rolf Usadel, GFA-Vorstand 14. Prof. Dr.-Ing. Silke Wieprecht, DWA-HA „Wasserbau und Wasserkraft“ 15. Dr. Jörg Zausig, DWA-HA „Gewässer und Boden“ Redaktion: Dr. Frank Bringewski (ChR, v. i.S. d. P.), Tel. +49 2242 872-190, E-Mail: bringewski@dwa.de Katharina Spieß, M. Sc., Tel. +49 2242 872-251, E-Mail: spiess@dwa.de Anzeigen: Monika Kramer, Tel. +49 2242 872-130, E-Mail: anzeigen@dwa.de Christian Lange, Tel. +49 2242 872-129, E-Mail: lange@dwa.de Sekretariat: Bianca Jakubowski Tel. +49 2242 872-138 E-Mail: jakubowski@dwa.de Erscheinungsweise: monatlich vierteljährliche Beilage KA Betriebs-Info Anzeigenpreise: Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 01. Januar 2026 Satz: inpuncto:asmuth druck + medien gmbh, Bonn Druck, Bindung: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim Bezugspreis: Der Verkaufspreis ist durch den DWA-Mitgliedsbeitrag abgegolten. DWA-Mitglieder, die Mehrexemplare der KA erwerben möchten oder die sich für die Zeitschrift KW Korrespondenz Wasserwirtschaft als kostenlose Mitgliederzeitschrift entschieden haben, können die KA zusätzlich für 124,00 Euro zzgl. Versandkosten bestellen. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Photokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfah- ren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Von einzelnen Beiträgen oder Teilen von ihnen dürfen nur einzelne Vervielfältigungs- stücke für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch hergestellt wer- den. Die Weitergabe von Vervielfältigungen, gleichgültig zu welchem Zweck sie hergestellt werden, ist eine Urheberrechtsverletzung. – Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung. Insbesondere unterliegen die Angaben in Industrie- und Produktberichten nicht der Verantwortung der Redaktion. Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten können beim Redaktionssekretariat angefordert werden. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier mit Recyclingfasern. © GFA D-53773 Hennef ISSN 1866-0029 ENERGIETECHNIK AXEL ZANGENBERG 04. – 07.05.2026 KA Schwerpunkt-Hefte 2026 Wasserwirtschaft. Abwasser. Abfall. März (27.2.): Energie / Abwasserwärme Anzeigenschluss 2.2.2026 April (27.3.) IFAT-Ausgabe I Anzeigenschluss 2.3.2026 Mai (24.4.) IFAT-Ausgabe II Anzeigenschluss 30.3.2026 Juli (29.6.) Klärschlamm Anzeigenschluss 1.6.2026 Oktober (2.10.) Spurenstoffe Anzeigenschluss 7.9.2026 Alle Infos unter dwa.info/mediadatenka Jetzt unverbindliches Anzeigenangebot anfordern: Monika Kramer | +49 2242 872-130 | anzeigendwa.de dwa.info/mediadatenka DWA- 195 Kunde: DWA 4c rgb nach cmyk gewandelt 86 x 125mm
74 a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 www.dwa.info/KA Seite 84 Mitte Dezember 2025 haben der DVGW und die DWA im Rahmen des 2. Forschungsdialogs Wasserwirtschaft „Innovationen in der Wasserwirtschaft: Standortfaktor für technologische Souveränität und wirtschaftliche Stärke“ die Strategische Innovationsagenda „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die Wasserwirtschaft – Aus der Praxis“ des Water Innovation Circles an Rolf-Dieter Jungk, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, übergeben. Darin fordern die beiden Verbände die Politik auf, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen für Forschung im Bereich Wasser und Klima entsprechend zu verbessern. Seite 88 Im November 2025 fand in Berlin die zehnte Auflage der IndustrieTage Wassertechnik statt. Auf diesem Expertenforum kamen zahlreiche Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung zusammen, um die Zukunft der industriellen Wasserwirtschaft in den fachlichen Blick zu nehmen und um aktuelle bzw. zukunftsrelevante Herausforderungen gemeinsam zu diskutieren. Beiträge in KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 2/2026 A. Müller, T. Pottgiesser, S. Naumann: Wieviel Fläche benötigen Deutschlands Fließgewässer? Operationalisierung eines Flächenziels für eine naturnahe Gewässerentwicklung T. Pottgiesser, A. Müller: Gewässerstrukturelle Orientierungswerte – Zielgrößen zur Planung und Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen T. G. Schmitt: Fünf Jahre DWA-A 102-2 Eine persönliche Rückschau J. Nowak, A. Ullrich, C. Meier, S. Fuchs: Stoffkonzentrationen in urbanen Abflüssen – Ableitung mittlerer Stoffkonzentrationen zur Bilanzierung von Emissionen in Gewässer Rubriken Spektrum ����������������������������������������������������������������������� 78 Güteschutz Kanalbau �����������������������������������������������������92 Personalien ������������������������������������������������������������������ 133 Industrie und Technik �������������������������������������������������135 2/2026 Inhalt Editorial Cyber-Sicherheit und mehr: Bewegung in nicht ganz neuen Themen der Wasserwirtschaft . . . . . . . . ......... 77 Frank Bringewski Berichte Forschung und Innovation für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft – Daseinsvorsorge und Standortfaktor Strategische Innovationsagenda der Wasserwirtschaft betont Schlüsselrolle als Querschnittsthema . . . . . ...... 84 Stefan Bröker Perspektiven für die industrielle Wasserwirtschaft 10. IndustrieTage Wassertechnik 2025 . . . . . . . ......... 88 Stephan Köster (Hannover), Silvio Beier (Weimar), Thomas Track (Frankfurt a. M.) Junge DWA Jahresrückblick 2025 der Jungen DWA . . . . . . . ........ 90 Siedlungsentwässerung / urbanes Regenwassermanagement GIS-basierte Methodik zur Flächenkategorisierung nach DWA-A 102-2 Teil 1: Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . ................. 94 Karim Sedki, Daniel Giebler, Christian Scheid, Ulrich Dittmer (Kaiserslautern) Kommunale Abwasserbehandlung Prozesswasserbehandlung auf dem Klärwerk Waßmannsdorf mit dem PNAA-Verfahren . . . . . ....... 101 Kerstin Ilgen, Olaf Große (Dresden), Andreas Schramm (Berlin) Wasserwirtschaft Stoffkonzentrationen in urbanen Abflüssen Ableitung mittlerer Stoffkonzentrationen zur Bilanzierung von Emissionen in Gewässer . . . . ..... 109 Julia Nowak (Karlsruhe), Antje Ullrich, Christiane Meier (Dessau-Roßlau), Stephan Fuchs (Karlsruhe) Beide Verbandszeitschriften – KA und KW – auch online lesen: https://www.dwadirekt.de Foto: Infraserv Höchst Foto: Dietmar Gust
75 www.dwa.info/zeitschriften a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 Seite 90 Die Junge DWA (JDWA) blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2025 zurück, das geprägt war von intensiven Begegnungen, fachlichem Austausch und dem wachsenden Engagement junger Menschen aus der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Seite 94 Mit der Veröffentlichung der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A 102/ BWK-A 3 steht eine einheitliche Grundlage zur Bewertung der AFS63-Flächenbelastung von Niederschlagswasserabflüssen zur Verfügung. Um die Anforderungen einer vereinheitlichten Kategorisierung zu erfüllen, wurde eine GIS-basierte Methodik zur individuellen Zuweisung von Flächenkategorien nach DWAA 102-2 (Anhang A) erarbeitet, die jetzt vorgestellt wird. Seite 101 Auf dem Klärwerk Waßmannsdorf der Berliner Wasserbetriebe wurde von 2019 bis 2024 eine ProzesswasserbehandlungsAnlage neu errichtet und in Betrieb genommen. Die Anlage arbeitet nach dem PNAA-Verfahren (Partielle Nitritation – Anaerobe Ammoniumoxidation). Ziel der Anlage ist es, die hohe Ammoniumbelastung des bei der Faulschlammentwässerung anfallenden Prozesswassers zu reduzieren. Seite 109 In urbanen Gebieten stellen Kanalisationssysteme und Kläranlagen relevante Pfade für Stoffeinträge ins Gewässer dar. Zur Entwicklung gezielter Maßnahmen sind die Einträge pfadspezifisch zu quantifizieren. Mit dem Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) ist das für alle Stoffe möglich, sofern eine repräsentative Datengrundlage der urbanen Abflusskomponenten vorliegt. Im Beitrag wird das Vorgehen zur Ableitung der Modelleingangsdaten für 78 Stoffe beschrieben. Seite 120 In der Wasserwirtschaft werden derzeit Ansätze zur Entwicklung Digitaler Zwillinge für abwassertechnische Anlagen erforscht. Wie ein Digitaler Zwilling den Zugang zu Informationen und die Entscheidungsfindung rund um das Asset Management einer Kläranlage erleichtern kann, wird anhand der Fallstudie Kläranlage Duisburg-Alte Emscher konkretisiert. Abwasser, Abfall Korrespondenz KA 3/2026 KA 4/2026 Anzeigenschluss: 2. Februar 2026 Erscheinungstermin: 27. Februar 2026 Anzeigenschluss: 2. März 2026 Erscheinungstermin: 27. März 2026 Abonnieren Sie den monatlichen Themenplan kostenlos auf www.dwa.info/ThemenKA Stellenmarkt ���������������������������������������������������������� 139 Adressenbörse für die Abfallwirtschaft �������������140 Ingenieurbüros ���������������������������������������������������� 140 Güteschutz Kanalbau – Gütezeicheninhaber ���������������148 Beilagenhinweis ������������������������������������������������������100 Schwerpunkt „Energie / Abwasserwärme“ Wirtschaft Vom Asset Management zum Digitalen Zwilling am Beispiel der Kläranlage Duisburg-Alte Emscher . . ... 120 Ana Maria Martinez Fabris, Torsten Frehmann (Essen), Markus Schröder, Thomas Wintgens (Aachen) DWA Fachgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . .................. 128 Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... 128 Foto: Frankfurt UAS Foto: KIT Foto: Andreas Fritsche/EGLV IFAT-Ausgabe I
© Rapeepat - stock.adobe.com GFA-News.de Bleiben Sie auf dem Laufenden: Wasserwirtschaft. Abwasser. Abfall. Servicegesellschaft für die DWA Infos zu Onlinewerbung auf GFA-News.de unter +49 2242 872-130 | anzeigen@dwa.de | dwa.info/mediadaten Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. I Theodor-Heuss-Allee 17 I 53773 Hennef I +49 2242 872-333 I info@gfa-news.de Newsportal für Wasser, Wirtschaft und Umwelt \ Namen und News, Studien und Trends, Beschlüsse und Gesetze \ Tagesaktuell \ Von Fachleuten für Fachleute \ Aus der Redaktion KA/KW Jetzt IFAT-Präsenz bewerben!
77 Editorial www.dwa.info/zeitschriften a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 Cyber-Sicherheit und mehr: Bewegung in nicht ganz neuen Themen der Wasserwirtschaft Ruhige, kühle Wintertage in Deutschland in der zweiten Hälfte des Januars. Das Leben nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel geht wieder in die üblichen Bahnen; auch die fachlichen Aktivitäten der Wasserwirtschaft nehmen zu, abgesehen davon, dass wasserwirtschaftliche Betriebe niemals stillstehen. Der Branche soll es recht sein, wenn die anscheinende Ruhe – zumindest keine saisonbedingten Extremereignisse – noch etwas anhält, die Betriebe und alle Beschäftigten einfach ihrer Arbeit im Sinne des Wassers, der Umwelt, der Bürgerinnen und Bürger nachgehen können. Ganz so friedlich ist es allerdings doch nicht. Die weltweiten politischen Verhältnisse wie auch die Aktivitäten von Kriminellen lassen Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen und zum Schutz von Infrastrukturen, besonders den als kritisch eingestuften, als erforderlich erscheinen. So ist im Dezember das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten. Die NIS-2-Richtlinie (zweite Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU) verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards und verlangt die Einhaltung strengerer Sicherheitsanforderungen. Sie sieht zudem umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden. Für mehr Unternehmen der Wasserwirtschaft als bisher besteht nun Handlungsbedarf. Hierzu passt, dass Bund und Länder ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eröffnet haben. Anfang Dezember hatte der Bundesinnenminister die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Und es soll ein Forschungszentrum zur Drohnentechnik eingerichtet werden. Falls jemand das mit Blick auf die Wasserwirtschaft als zu alarmistisch empfinden sollte: Es sei daran erinnert, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland früher, im zweiten Weltkrieg, tatsächlich auch Ziel physischer Angriffe war. Im Mai 1943 wurden Angriffe auf Talsperren in Nordrhein- Westfalen geflogen, teilweise erfolgreich aus Sicht der gegnerischen Luftwaffe (Operation Chastise). Auch in Forschung und Wissenschaft tut sich in dieser Hinsicht in Deutschland etwas, aktuell zum Beispiel: An der Hochschule Mainz wird eine neue Stiftungsprofessur „KI-gestützte Cyber-Resilienz“ eingerichtet. An der Technischen Hochschule Mittelrhein läuft ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer neuartigen, solarbetriebenen Abwasserbehandlung für den Katastrophenfall. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch noch, dass die DWA und das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft ihre Zusammenarbeit verstärken wollen. Eine Pause scheint es zu geben bei der erweiterten Herstellerverantwortung, die die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorsieht. Pharma- und Kosmetikindustrie haben hiergegen im letzten Jahr protestiert und rechtliche Schritte eingelegt. Seitdem hört man öffentlich nicht mehr viel. Das letzte war, dass weitere öffentliche Briefe an Ministerien geschickt wurden. Da diese keine neuen Argumente enthielten, wurde hierüber in den DWA-Zeitschriften nicht berichtet. Bemerkenswert ist noch, dass die EU-Kommission im Dezember ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften vorgelegt hat („UmweltOmnibus“). Die Kommunalabwasserrichtlinie ist nicht Teil dieses Pakets; sie wird also nicht direkt wieder geändert. Aktuelle Informationen und Austausch zur Kommunalabwasserrichtlinie bietet übrigens die „KARL-Sprechstunde“ der DWA: https://de.dwa.de/de/kommunalabwasserrichtlinie-karl.html Die Gesetzgeber sind derweil „natürlich“ nicht untätig, zwei aktuelle Beispiele von unmittelbarer Bedeutung: Die Landeswassergesetze von RheinlandPfalz und Bayern sind novelliert worden. Eine wesentliche Neuerung in Bayern: die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“). Das nordrheinwestfälische Umweltministerium hat derweil eine Landeswasserstrategie vorgelegt. Cyber-Sicherheit und Gesetze sind nun nicht alles. Mitte Dezember haben der DVGW und die DWA im Rahmen des 2. Forschungsdialogs Wasserwirtschaft „Innovationen in der Wasserwirtschaft: Standortfaktor für technologische Souveränität und wirtschaftliche Stärke“ die Strategische Innovationsagenda „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die Wasserwirtschaft – Aus der Praxis“ des Water Innovation Circles an Rolf-Dieter Jungk, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, übergeben. Darin fordern die beiden Verbände die Politik auf, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen für Forschung im Bereich Wasser und Klima entsprechend zu verbessern. Ein kurzer Blick in die nähere Zukunft: Im Mai findet die IFAT Munich statt, die Weltleitmesse der Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Die DWA ist hier ideeller Partner seit Beginn der IFAT und bereitet wie üblich ein umfangreiches Programm vor. Tickets zum Besuch der Messe gibt es übrigens kostenlos: www. dwa.info/ifat. Einen angenehmen weiteren Verlauf der Winterzeit und weiterhin viel Erfolg und Freude beim Einsatz in der Wasserwirtschaft, für eine lebenswerte Umwelt Frank Bringewski
78 Spektrum a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 www.dwa.info/KA Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten – mehr Unternehmen betroffen Am 6. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Bundesgesetzblatt I, 5. Dezember 2025, Nr. 301) in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht um. Das Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken. Insbesondere Unternehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtig sind – etwa in den Bereichen Energie und Infrastruktur – müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Dazu zählen unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme. Auch ist vorgesehen, dass das Bundesinnenministerium gegenüber dem Betreiber kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen oder Anordnungen erlassen kann, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt. Neben Betreibern Kritischer Anlagen und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse werden nun auch „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen einbezogen, wodurch sich der Kreis der beaufsichtigten Unternehmen nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von rund 4500 auf etwa 29500 erhöht. Diese Betriebe müssen sich beim BSI innerhalb von drei Monaten (bis zum 6. März 2026) registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Wie das BSI betont, müssten die Unternehmen selbständig prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind und damit künftig zu den rund 29 500 durch das BSI beaufsichtigten Einrichtungen gehören, für die neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) macht darauf aufmerksam, besonders relevant für die Wasser- und Abwasserwirtschaft sei, dass sich die Regulierung künftig stärker am Hauptsektor orientieren soll. Einrichtungen wie Klärwerke, die nur im Nebenzweck Energie erzeugen, würden damit weiterhin primär nach den Vorgaben des BSIGesetzes eingestuft und blieben von zusätzlichen Meldepflichten aus dem Energierecht entlastet. Website des BSI zur NIS-2-Registrierung: https://portal.bsi.bund.de https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierteUnternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.html A Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum Mit der Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) im Dezember 2025 bündeln Bund und Länder erstmals ihre Kräfte zur Abwehr von Drohnen. Das GDAZ ist als gemeinsame Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr eingerichtet. Es ist bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt. Das GDAZ wird rund um die Uhr betrieben und ist darauf ausgelegt, kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren. Es bündelt die fachliche Expertise von Bund und Ländern und schafft einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr. Anfang Dezember hatte Dobrindt bereits die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Diese Spezialkräfte der Bundespolizei sollen deutschlandweit Drohnen smart und mit neuester Technik abwehren. Zum Einsatz gegen Drohnen kommen in der polizeilichen Praxis unter anderem Störung der Steuersignale, Detektionstechnik, physische Wirkmittel und auch Abfangdrohnen unterschiedlichsten Typs. Die Drohnenabwehreinheit ist der Bundespolizeidirektion 11 unterstellt und wird zunächst mit einer hohen zweistelligen Zahl an Beamtinnen und Beamten starten und schnell auf eine dreistellige Zahl aufwachsen. Die dritte Säule der Drohnenabwehr bildet die Einrichtung eines Forschungszentrums zu der sich schnell und dynamisch entwickelnden Drohnentechnik. Hierbei werden Forschung, Entwicklung und Erprobung im Bereich Drohnenabwehr gestärkt und insbesondere Start-Up Unternehmen dabei unterstützt, innovative Technologien zu entwickeln und diese schnellstmöglich bei unseren Sicherheitsbehörden und auch Betreibern von kritischer Infrastruktur zum Einsatz bringen. A Forschungsprojekt: Solarbetriebene Kläranlage für den Katastrophenfall EnsAK – Entwicklung einer neuartigen, solarbetriebenen Abwasserbehandlung für den Katastrophenfall heißt ein Forschungsprojekt von Prof. Dr.-Ing. Markus Röhricht (Technische Hochschule Mittelhessen). Nach der Grundlagenforschung im Labor seit September 2024 ist das Projekt nun in die praktische Phase übergegangen: Eine Versuchskläranlage ist in der Kläranlage Lollar aufgebaut. Ein Reaktor, stabile Schaumstoffwürfel und Mikroorganismen: Das sind die wichtigsten Bestandteile der neuen Kläranlage. Dabei soll die Kläranlage tagsüber mit Solarstrom betrieben werden können, in der Nacht dagegen ruhen. Die kleine Kläranlage, die aktuell in Lollar betrieben wird, hat die Firma Saygin & Stein innerhalb weniger Tage aufgebaut. So, wie es auch im Katastrophenfall funktionieren muss. Nach Angaben von Markus Röhricht hält die Versuchskläranlage schon den Grenzwert bei der organischen Schmutzfracht ein der in Deutschland für große Kläranlagen gilt. Die Versuchsanlage in Lollar soll einen kompletten Jahreszyklus durchlaufen, um zu sehen, wie gut das Abwasser auch bei unterschiedlichen Temperaturen gereinigt wird. Nach dem Versuch soll die optimierte Anlage überall dort eingesetzt werden können, wo Krisen oder Kriege Menschen in Notsituationen bringen. Partner des Forschungsprojekts sind die Firma Saygin & Stein und die EMW filtertechnik GmbH, der Zweckverband Lollar-Staufenberg ist ideeller Projektpartner. A Cyber-Resilienz: neue Stiftungsprofessur in Mainz Die Hochschule Mainz richtet eine neue Stiftungsprofessur „KI-gestützte CyberResilienz“ ein. So soll der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme gegenüber Cyberangriffen untersucht werden. Die Professur reagiert damit auf die wachsende Verwundbarkeit vernetzter
79 Spektrum www.dwa.info/zeitschriften a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 Infrastrukturen in Unternehmen, Verwaltung und kritischen Bereichen. Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Modelle, die Angriffe frühzeitig erkennen, adaptiv reagieren und bestehende IT-Landschaften ohne grundlegende Umbrüche stärken. Darüber hinaus sollen KI-Methoden die Beurteilung von Compliance-Prozessen unterstützen. Das Projekt erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um praxisnahe Daten und reale Anwendungsszenarien in Forschung und Transfer einzubeziehen. Finanziert wird die Stiftungsprofessur, die auf fünf Jahre angelegt ist, im Rahmen des Förderprogramms „CZS Stiftungsprofessuren HAW“ von der Carl-Zeiss-Stiftung (CZS). A Änderung der VOB/A Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) erfolgte mit Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Änderung des ersten Abschnitts der VOB/A – § 3a – Zulässigkeitsvoraussetzungen. Diese sind im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 01.01.2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: ● Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150 000 Euro ohne Umsatzsteuer ● Freihändige Vergaben auf 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer ● Direktaufträge auf 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer. Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Erlass des Bundesbauministeriums: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20251219_021 A Kooperationsvereinbarung zwischen DWA und KDW geschlossen Die DWA und das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft (KDW) verstärken ihre Zusammenarbeit, um die sichere Digitalisierung der Wasserwirtschaft voranzutreiben. Beide Organisationen haben am 10. Dezember 2025 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Mit dieser Kooperationsvereinbarung setzen wir ein starkes Zeichen. Fachliche Standards, operative Erfahrung und digitale Sicherheit bilden eine wirksame Symbiose. Die Kooperation ist eine konsequente Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit“, betonen DWA-Vorständin Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß und KDW-Geschäftsführer Roland Derler. Im Fokus der Kooperation stehen gemeinsame Fachveranstaltungen, Seminare sowie die Erarbeitung technischer Regelwerke. Das KDW, gegründet auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, bringt seine Expertise in IT-Sicherheit und digitale Transformation ein. Die DWA steuert ihr breites Netzwerk und Wissen in der Wasserwirtschaft sowie ihre langjährigen Erfahrungen in der Regelwerksarbeit bei. DWA und KDW verpflichten sich, ihre gemeinnützigen Ziele konsequent zu verfolgen und Synergien zu nutzen – ohne gegenseitige finanzielle Verpflichtungen. A Hintergrundpapier zur Wärmewende in den Bundesländern erschienen Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung liegt bundesweit bei 18,1 Prozent. Die Wärmewende verläuft regional jedoch sehr unterschiedlich. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) analysiert in einem neuen Hintergrundpapier den Status quo und die Entwicklung der Wärmeversorgung in den Bundesländern. https://www.unendlich-viel-energie.de A Weniger Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft Klärschlamm wird in Deutschland immer weniger als Dünger eingesetzt, dafür zunehmend thermisch verwertet. Das Klärschlammaufkommen steigt erstmals seit dem Jahr 2021 wieder an auf insgesamt 1,67 Millionen Tonnen im Jahr 2024. Der Anteil der Monoverbrennung steigt gegenüber dem Vorjahr von 40 % auf 44 % des entsorgten Klärschlamms. Diese und weitere Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt im Dezember 2025. Nur noch 12 % des Klärschlamm (0,20 Millionen Tonnen) wurden auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren noch 30 % des Klärschlamms in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt worden. Wie die Behörde weiter mitteilt, stieg demgegenüber der Anteil des thermisch verwerteten Klärschlamms im Jahr 2024 auf 82 %, während der Anteil im Jahr 2009 bei 53 % gelegen hatte. Damit wurden im Jahr 2024 rund 1,37 Millionen Tonnen Klärschlamm verbrannt und unter anderem zur Energie- und Wärmeerzeugung eingesetzt. Rund 80000 Tonnen (5 %) entfielen auf andere Entsorgungswege. Im Landschaftsbau wurden rund 13000 Tonnen (1 %) Klärschlamm verwendet. Während die Menge des erzeugten und entsorgten Klärschlamms seit 2021 jedes Jahr gesunken war, stieg sie im Jahr 2024 wieder an: Deutschlandweit meldeten die kommunalen Kläranlagen 2024 insgesamt 2 % mehr Klärschlammerzeugung und -entsorgung als 2023. Die Mengensteigerung entspricht in etwa dem Klärschlammaufkommen einer Millionenstadt. 732 000 Tonnen Klärschlamm sind im Jahr 2024 in Monoverbrennungsanlagen verbrannt worden. Das entspricht rund 44 % der insgesamt entsorgten Menge an Klärschlamm. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil dieser Verfahren um 4 Prozentpunkte. https://www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/Tabellen/_tabellen.html https://www-genesis.destatis.de/ datenbank/online/statistic/32214/ details A Umwelt-Omnibus der EU- Kommission ohne Kommunalabwasserrichtlinie Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vorgelegt („Umwelt-Omnibus“). Das Paket besteht aus sechs Legislativvorschlägen. Die EUKommunalabwasserrichtlinie ist nicht Teil des Pakets. Wesentliche Elemente des Vorschlags der Kommission sind: Optimierte Umweltprüfungen für die Erteilung von Genehmigungen; Vereinfachte Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirte; Effektivere digitale Lösungen für Gefahrstoffe in Produkten; Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Bezug auf Rechtsvorschriften für Batterien, Verpackungen, elektronische Geräte, Einwegkunststoffartikel und Abfälle; Erleichterter Zugang zu Geodaten (INSPIRE-Richtlinie). Als nächster Schritt wird der Legislativvorschlag wird dem Europäischen
80 Spektrum a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 www.dwa.info/KA Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Das Umwelt-Omnibus-Paket ist der achte Omnibus-Vorschlag. Die Mitteilung skizziert zudem weitere Maßnahmen, die die Kommission zur Vereinfachung des Umweltrechts angehen will. Neben den bereits bekannten Projekten einer Revision der REACH-VO sowie eines Circular Economy Acts ist die Überprüfung und Revision der Wasserrahmenrichtlinie hervorzuheben. Unabhängig hiervon liegt auch die im Rahmen der Water Resilience Strategie vorgesehene Nachbesserung des Impact Assessments der Kommunalabwasserrichtlinie im Hinblick auf die Auswirkungen der Kosten der vierten Reinigungsstufe auf die Industrie vor. Die Schätzung, die zum Beispiel um die Auswirkungen von Inflation oder die Einbeziehung von Erfahrungen aus der Schweiz ergänzt wurde, unterscheidet sich im Ergebnis nicht wesentlich von der bisherigen Schätzung. Verbände der Pharma- und Kosmetikindustrie halten die Angaben in der Studie für nicht richtig und die geschätzten Kosten für zu niedrig und fordern ein „Stop the clock“, eine „Atempause“ bei der weiteren Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Dokumente des Umwelt-Omnibus: https://environment.ec.europa.eu/publications/simplification-administrative-burdens-environmental-legislation_en Neue Schätzung der Kosten für den Ausbau vierter Reinigungsstufen: https://publications.jrc.ec.europa.eu/ repository/handle/JRC144745 A Rheinland-Pfalz: Landeswassergesetz novelliert Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Novellierung des Landeswassergesetzes beschlossen. Wesentliche Punkte: Randstreifen an Gewässern sollen vor Verklausungen schützen. Überschwemmungsgebiete werden gesetzlich verankert. Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Informationen über die Wasserversorgung. Künftig gilt mit Blick auf die Gewässerrandstreifen: Es müssen mindestens fünf Meter Abstand zum Gewässer freigehalten werden. In diesen Randstreifen ist die Errichtung baulicher Anlagen und auch die Lagerung von Holz, Containern oder ähnlichen abschwemmbaren Gegenständen grundsätzlich unzulässig, damit es nicht zu Verklausungen kommt – und beispielsweise Schwemmgut Durchflüsse an Brücken blockiert. Bereits rechtmäßig bestehende Bauwerke genießen Bestandsschutz. Ein weiterer wichtiger Schritt: Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr durch ein separates und langwieriges Verordnungsgebungsverfahren festgesetzt werden. Stattdessen werden sie auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten verbindlich definiert. So sollen Verwaltungsaufwand reduziert und jahrelange Verzögerungen verhindert werden. Die Novelle greift zudem das Thema Wasserknappheit auf. Öffentliche Wasserversorger werden verpflichtet, die Bevölkerung transparent über die Versorgungssituation zu informieren, damit diese über reduzierte Verfügbarkeiten von Wasser Kenntnis erlangt und ihr Nutzungsverhalten danach ausrichten kann. Das kann unter anderem über Wasserampeln geschehen. Ergänzend wird dargestellt, dass die Träger der Wasserversorgung bei Wasserknappheit geeignete Maßnahmen wie die Einschränkung bestimmter Nutzungen ergreifen müssen. A Bayern: Novelle des Wassergesetzes vom Landtag beschlossen Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2025 die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) von einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser eingeführt. Das entspricht nach Angaben des Landesumweltministeriums rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Die Einnahmen werden insgesamt auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Der erste Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Weiter wird festgelegt, dass die Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Im Bereich des Hochwasserschutzes gibt es ebenfalls weitreichende Veränderungen. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorge dafür, so der bayerische Umweltminister, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Außerdem werden die Kommunen finanziell deutlich entlastet, indem das bisherige System der Beteiligtenleistungen im Hochwasserschutz geändert wird. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung auf vertraglicher Basis bei bis zu 50 Prozent liegen. Im Vergleich zur bestehenden Praxis werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern, wird insbesondere ein bayernweites digitales Wasserbuch eingeführt. Das neue Bayerische Wassergesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. https://www.stmuv.bayern.de/themen/ wasserwirtschaft/novelle_baywg A Wasser-Monitoring-Preis 2026 ausgeschrieben Die Dr. Erich Ritter-Stiftung im Stifterverband vergibt 2026 erneut den WasserMonitoring-Preis. Der mit 50 000 Euro dotierte Förderpreis zeichnet Nachwuchsforscher*innen aus, die neuartige Konzepte, Messmethoden oder Modellierungsansätze zur Beobachtung und Bewertung hydrologischer Prozesse entwickeln – besonders an der aquatisch-terrestrischen Schnittstelle. Es sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Antragsberechtigt sind KandidatInnen, die sich in der Endphase ihrer Promotion oder in der PostDocPhase befinden. Vorschläge sind bis zum 15. März 2026 möglich. https://water-research-horizon.de E-Mail: info@watersciencealliance.org A Förderung für Kommunen für naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung Kommunen stehen zunehmend vor der Herausforderung, effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung umzusetzen. Für die Finanzierung von naturbasierten Lösungen (NbS) fallen jedoch hohe Investitions- und Instandhaltungskosten an. Traditionelle Förderprogramme ermöglichen häufig nur Modellprojekte, nicht aber eine breite Anwendung. Ein Papier des Umweltbundesamt beleuchtet alternative Finanzierungsquellen für die Um
81 Spektrum www.dwa.info/zeitschriften a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2026 (73) · Nr. 2 setzung von NbS, die dafür spezifischen Anwendungsbereiche, beteiligte Akteure sowie Vorteile und Herausforderungen. Außerdem wird auf aktuelle politische Entwicklungen hingewiesen und es werden Empfehlungen für Bund und Länder zur Unterstützung der Kommunen bei der Nutzung dieser Ansätze formuliert. https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/jenseits-oeffentlicher- gelder-wie-kommunen A Gastrocknung mit bis zu 90 Prozent weniger Energie Erdgas, Biomethan, Wasserstoff: Bevor sie ins Leitungsnetz dürfen, müssen Anteile von Wasser entfernt werden. Das geschieht bislang mit Triethylenglycol und Wärme. Eine am Fraunhofer IKTS neue entwickelte Technik schafft das mit nanoporösen Membranen – schnell, sauber und mit sehr geringem Energieaufwand, so das Institut. Nach dem neuen Verfahren wird das Gas durch eine Keramikröhre geleitet. Deren Innenwand ist mit einer extrem dünnen, nanoporösen Schicht, die als Membran wirkt, bedeckt. Da Wassermoleküle kleiner sind als Gasmoleküle, schlüpfen sie durch die Poren und werden dann durch den ebenfalls porösen Keramikträger nach außen geleitet. Das Forscher-Team hat zwei Membran-Typen entwickelt: Einen auf Kohlenstoff-Basis für die Trocknung von Biomethan und einen auf Basis von Zeolithen für Erdgas und Wasserstoff. A Bayern: Umweltinnovationen ausgezeichnet Der Förderverein KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt e. V. zeichnete am 11. Dezember 2025 innovative Verfahren, Produkte und Dienstleistungen aus, die Umweltkompetenz in besonderem Maße demonstrieren. Drei Projekte wurden ausgezeichnet: Herstellung von hoch pflanzenverfügbarem Phosphordünger aus Klärschlammasche (Emter GmbH, Altenstadt). Der produzierte Phosphatdünger ist von so hoher Qualität, dass er künftig sogar in der Biolandwirtschaft eingesetzt werden soll. Umsetzung des Demonstrationsprojekts „Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck“ (Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe, Schwarzenbruck). In der bilanziell energieautarken Kläranlage sind „alle bekannten“, so KUMAS, Techniken der Energieeffizienz und regenerativen Energieerzeugung kombiniert und der Betrieb hinsichtlich Gewässerschutz, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz und Netzdienlichkeit optimiert. Energie-Bildungszentrum um:welt (Energieagentur Regensburg e. V.). Unter dem Titel „Wir sind alle Astronauten und unser Raumschiff ist die Erde“ dreht sich in der um:welt, dem ersten bayerischen Energie-Bildungszentrum in Regensburg, alles um Klima, Energie und Nachhaltigkeit. Vorschläge für den Umweltpreis 2026 können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden. www.kumas.de A Nordrhein-Westfalen: Landeswasserstrategie vorgelegt Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser – H₂O NRW“ erarbeitet und die abschließende Beteiligung von Fachöffentlichkeit und Verbänden gestartet. Der jetzt vorliegende Strategieentwurf ist das Ergebnis intensiver Arbeit der vergangenen Monate. Ausgewertet wurden die Ergebnisse von verschiedenen Workshops, der Auftaktveranstaltung und zahlreichen Fachgesprächen. Hinweise, Anregungen und Maßnahmenvorschläge aus diesem Prozess sind in die Strategie eingeflossen. Auf dieser Grundlage liegt nun der Entwurf für die künftige Wasserpolitik des Landes vor. Inhaltlich bündelt die Zukunftsstrategie ihre Ziele und Maßnahmen in vier eng miteinander verknüpften Clustern: Resilienz, Sicherheit, Gestaltung und Zusammenarbeit. Sie reagieren auf die zentralen Herausforderungen des Klima- und Strukturwandels – von Niedrigwasser und Starkregen über Hochwasser- und Daseinsvorsorge bis hin zu Energiewende, Strukturwandel und grenzüberschreitender Kooperation. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Resilienz von Gewässern und Wasserhaushalt: durch ein besseres Grundwasser- und Niedrigwassermanagement, den Schutz gesunder Böden als Wasserspeicher, blau-grüne Infrastruktur in Städten und strukturreiche Flüsse als Lebensräume. Gleichzeitig soll die Wasserqualität weiter verbessert werden, indem Schadstoffeinträge konsequent reduziert werden. Drei Beispiele: Die Talsperren in Nordrhein-Westfalen sollen künftig nicht nur als reine Trink- oder Hochwasserspeicher genutzt werden, sondern in ein Gesamtsystem eingebunden werden, das Grundwasservorräte stabilisiert und während längerer Trockenperioden Menschen und Ökosysteme zuverlässig versorgt. Naturnahe Maßnahmen wie Auenrenaturierungen, Uferrandstreifen oder die Wiederanbindung von Überschwemmungsflächen ermöglichen es den Flüssen, bei Hochwasser mehr Wasser aufzunehmen und kontrolliert abzugeben. Gleichzeitig fördern diese Maßnahmen die biologische Vielfalt, verbessern die Wasserqualität und stabilisieren die Gewässerökologie. Neben klassischen Chemikalien rücken vor allem sogenannte Spuren- und Mikroschadstoffe in den Fokus. Besonders problematisch sind langlebige Stoffe wie PFAS („Ewigkeitschemikalien“), die sich kaum abbauen. Auch mikrobiologische Risiken wie antibiotikaresistente Keime in Kläranlagen und Gewässern werden ausdrücklich benannt. Ziel der Strategie ist es, diese Belastungen besser zu erfassen, zu reduzieren und strengere Anforderungen an Einleitungen und Behandlungstechnologien zu entwickeln. NRW-Zukunftsstrategie Wasser – H₂O NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/ WWW/dokumentenarchiv/Dokument/ MMV18-4677.pdf Website zur Kommentierung: https://beteiligung.nrw.de/k/-Scg5qscU A EU-Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten Am 16. Dezember 2025 ist das EU- Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz [Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 26. November 2025] befasst sich mit allen Aspekten der Bodendegradation, von Erosion und Verdichtung bis hin zu Kontamination und Bodenversiegelung. Es gilt für alle Böden, einschließlich Wälder, landwirtschaftliche Flächen und städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, die Bodengesundheit zu überwachen und zu bewerten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502360 A
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