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Brandenburg: Biberverordnung fertiggestellt

Die Biberverordnung für Brandenburg ist fertiggestellt und soll mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in Kraft treten. Die jetzige Verordnung ist zum 31. März 2020 ausgelaufen. Die neue Verordnung kann unter anderem künftig auch auf denkmalgeschützte Parkanlagen und Gewässerabschnitte in geschlossenen Ortslagen angewandt werden. Das Umweltministerium unterstützt weiterhin die Prävention und die biberbedingt umfangreichere Gewässerpflege mit Landesmitteln. Allein 2019 wurden den Wasser-und Bodenverbänden für ihre durch den Biber verursachte Mehrarbeit bei der Pflege von Gewässern 470 000 Euro erstattet. Für Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von biberbedingten Schäden im ländlichen Raum wurden 2019 über 620 000 Euro ausgezahlt.

Webcode

20200402_005

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