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EU-Kommission: Spanien soll die Kommunalabwasserrichtlinie einhalten

Die EU-Kommission fordert Spanien nachdrücklich auf, die Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser einzuhalten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine Zweitbehandlung aller Einleitungen aus Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten und eine Behandlung nach fortschrittlichem Verfahren für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten in ausgewiesenen empfindlichen Gebieten vorsehen. Die Untersuchungen der Kommission ergaben einen weitverbreiteten Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie vor allem in großen spanischen Gemeinden, weshalb im Dezember 2016 ein Aufforderungsschreiben versandt wurde. Eine fachliche Bewertung der Antworten Spaniens zeigt, so die EU-Kommission, dass nach wie vor in großem Umfang gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen wird, da 133 Gemeinden Abwasser in normale oder in empfindliche Gebiete einleiteten. Trotz einiger Fortschritte sei in naher Zukunft nicht mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen. Die Kommission übermittelt daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme und fordert Spanien auf, die Einhaltung der Vorschriften zu beschleunigen. Spanien hat bis Mitte April Zeit zu antworten. Kommt das Land der Aufforderung nicht nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

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20200225_002

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