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EU setzt Verursacherprinzip nicht ausreichend durch

Beim Schutz der Gewässer vor Mikroverunreinigungen setzt die EU bestehende Rechtsvorgaben nicht ausreichend um. Insbesondere das Verursacherprinzip wird nicht durchgesetzt. Diese klare Aussage trifft eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte über die Verantwortung der Hersteller, das Eindringen von Mikroverunreinigungen in die Umwelt zu verhindern. Die Herstellerverantwortung bezieht sich dabei auf dem vollständigen Lebenszyklus und nicht nur auf die Produktion der einzelnen Stoffe. Auftraggeber für die Studie war der Europäische Wasserverband EurEau. Nach Ansicht von Deloitte bietet das Europarecht durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) klare Möglichkeiten zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Deloitte verweist vor allem auf Artikel 191 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der neben den Grundsätzen der Vorsorge und der Vorbeugung vor allem das Verursacherprinzip betont. Des Weiteren heißt es in Artikel 191 Abs. 2 explizit, dass Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an der Quelle zu bekämpfen sind.

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20200121_001

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