Anzeige

Niedersachsen: Düngeregeln werden verschärft

Die niedersächsische Landesregierung hat am 18. November 2019 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mithilfe dieser Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie soll so wirksam entgegengewirkt, Strafzahlungen sollen verhindert werden. Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse”) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche - also rund eine Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse”) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35 000 Hektar. Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt. Dazu gehören in der Gebietskulisse Grundwasser (nitratsensible Gebiete): · Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen. Die Düngung soll noch präziser gestaltet werden. · Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland (anstatt früher vier Stunden). · Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate. In der Gebietskulisse Oberflächengewässer (phosphatsensible Gebiete) werden folgende Auflagen verhängt: · Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten. · Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate. · Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen. Zur Umsetzung zweier Maßnahmen (Erhöhung der Lagerkapazität und reduzierte Phosphat-Düngung) sind Übergangsfristen bis ins Jahr 2021 vorgesehen. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung der NDüngGewNPVO werden aktuell erstellt. Nach der Anfang Oktober in Kraft getretenen Landesverordnung zur Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen, gemäß § 13 Absatz 6 Düngeverordnung, komplettiert nun die Landesverordnung über die Gebietskulissen Grundwasser und Oberflächengewässer gemäß § 13 Absatz 2 Düngeverordnung den umfassenden Ansatz des Landes Niedersachsens zur Verringerung des Nährstoffproblems.

Webcode

20191119_002

Zurück