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Bundestag und Bundesrat beschließen Klimaschutzgesetz

Der Bundestag hat am 15. November 2019 das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 zugestimmt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden. Für den CO2-Ausstoss in jedem einzelnen Bereich gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (- 55 Prozent CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird. Aufgehalten wurde vom Bundesrat allerdings der steuerrechtliche Teil des Klimapakets: Die Länder überwiesen ihn einstimmig zur grundlegende Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss.

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20191118_002

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