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Vermeiden vor Vermindern – AöW-Position zum Umgang mit Spurenstoffen

Vermeiden vor Vermindern, Kosten gerecht verteilen - so lässt sich im Wesentlichen die Position der AöW Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, Berlin, zum zukünftigen Umgang mit Spurenstoffen zusammenfassen. Dabei sieht die AöW zum Schutz der Gewässer in der Vermeidung der Einträge von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf eine dringende Notwendigkeit. Erst wenn eine Vermeidung nicht greift, ist eine Verminderung anzustreben. Dafür soll der Life-Cycle für jedes Produkt und alle relevanten Stoffe und Stoffgemische durchdacht werden, bevor sie auf den Markt kommen. Eine reine „End-of-the-Pipe-Strategie”, die alle Verminderungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft aufbürdet, entspricht laut AöW nicht dem umweltpolitischen Grundsatz des. Zudem, so führt die AöW in ihrer Position weiter aus, könnten die Minderungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft mit der Entwicklung neuer Stoffe und Belastungen nicht Schritt halten und systembedingt sei nur ein Teil der Spurenstoffe mit „Endof-the-Pipe”-Technologien zu entnehmen. Die AöW spricht sich für eine Herstellerverantwortung auf der einen Seite sowie wirksame und abgestimmte Zulassungsverfahren für alle relevanten Stoffgruppen auf der anderen Seite aus. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichend wirksam sind, oder ihnen soziale Gründe bzw. Erwägungen des Gemeinwohls entgegenstehen, sieht sich die öffentliche Wasserwirtschaft in der Verpflichtung, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo es gewässerspezifisch oder wasserwirtschaftlich geboten ist. Eine sogenannte vierte Reinigungsstufe zur weitergehenden Spurenstoffelimination kann somit aus Sicht der AöW für einzelne Kläranlagenbetreiber erforderlich sein. Die anfallenden Kosten sollen dann aber gerecht verteilt werden. Dafür seien Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, welche die Verursacher genauso einbeziehen wie die Nutznießer. Eine einseitige Kostentragung durch die Gebührenzahler schließt sich deshalb für die AöW aus.

Webcode

20191111_001

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