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Bundesrat votiert für weniger Plastik in Bioabfällen

Mit der vom Bundesrat am 20. September 2019 gebilligten Änderung der Düngemittelverordnung ist auch eine Regelung verbunden, die zu weniger Plastik in Gärresten, Komposten und Düngemitteln führt. Die Änderung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zurück. Mit der neuen Verordnung dürfen nur unverpackte Lebensmittelabfälle aus dem Handel in die Verwertung kommen. Aktuell sind etwa 37 Prozent der in der EU verkauften Lebensmittel in Kunststoff verpackt. Noch eine zweite Neuerung in der Düngemittelverordnung sei in diesem Zusammenhang wichtig, ergänzte der Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller: Die Grenzwerte für die Größe der Partikel, die als Fremdstoffrest in den Komposten und Gärresten verbleiben dürfen, werden abgesenkt. Bei Messungen werden künftig auch bereits Partikel ab einer Größe von einem Millimeter berücksichtigt.

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20190925_003

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