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Mecklenburg-Vorpommern: Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt

Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern steigt von 9,80 Euro (brutto) um 27 Cent auf 10,07 Euro (brutto) an. Eine entsprechende Verordnung des Landes soll zum 1. Oktober 2019 in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,80 Euro (brutto). Im Gesetz ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen.

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20190906_003

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