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Hessische Düngeverordnung vom Kabinett beschlossen

Das Kabinett in Hessen hat eine neue Düngeverordnung für das Land beschlossen. Bereits eine Woche zuvor ist hessische Ausführungsverordnung vom Kabinett beschlossen worden, die Ende August in Kraft tritt. Mit der hessischen Verordnung werden die Regelungen der Bundes-Düngeverordnung vom 2. Juni 2017 umgesetzt. Danach sind zunächst die mit Nitrat belasteten Gebiete auszuweisen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwassers vorzuschreiben sind. Dazu gehört, dass Wirtschaftsdünger vor dem Aufbringen auf ihren Stickstoffgehalt untersucht werden müssen und dass die zulässigen Nährstoffüberschüsse, je Hektar und Jahr 40 Kilogramm an Gesamt-Stickstoff, nicht überschritten werden dürfen. Außerdem müssen größere Abstände zu Gewässern beim Düngen eingehalten werden.

Webcode

20190822_001

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