Anzeige

EU-Kommission erinnert Italien an seine Pflicht, für eine sachgerechte Sammlung und Behandlung des Abwassers zu sorgen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien zu richten, weil das Land nicht für eine sachgerechte Sammlung und Behandlung des kommunalen Abwasser (Richtlinie über die Aufbereitung von städtischem Abwasser) der Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern gesorgt hat. Nach Auffassung der Kommission verstoßen 237 Gemeinden in 13 Regionen gegen mehrere Bestimmungen der Richtlinie. Die Kommission fordert Italien auf, aktualisierte Informationen über die Fortschritte in sämtlichen Gemeinden, für die das Land die Nichterfüllung der Bestimmungen eingeräumt hat, zu übermitteln. Darüber hinaus fordert die Kommission Italien auf, Klarstellungen zu allen Fällen zu übermitteln, in denen die italienischen Behörden angegeben haben, dass die Anforderungen erfüllt werden, bei denen die von der Kommission erhobenen Informationen jedoch das Gegenteil anzeigen. Das bringt in einer großen Zahl von Gemeinden erhebliche Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich. Die Kommission hatte im Juli 2018 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Italien das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sollte Italien keine zufriedenstellende Antwort übermitteln, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.

Webcode

20190725_004

Zurück