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Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld”, kurz „Kommunalrichtlinie”, wurde überarbeitet. Diese Richtlinie des Bundesumweltministeriums fördert beispielsweise emissionsarme Vergärungsanlagen und Deponien, energieoptimierte Trinkwasserversorgungsanlagen, energieoptimierte Kläranlagen und Klärschlammverwertung im Verbund. Zu den Neuerungen, die seit dem 1. Juli 2019 gelten, gehört, dass seither auch die optimierte Erfassung von Deponiegasen gefördert wird. Zudem profitieren Antragsteller aus Kohlerevieren künftig von um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Förderanträge können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März gestellt werden. Ansprechpartner in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes ist das beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelte Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK). Das SK:KK berät im Auftrag des Bundesumweltministeriums Antragsteller aus dem kommunalen Umfeld dazu, wie sie Projekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und anderer Förderprogramme umsetzen und fördern lassen können.

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20190719_003

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