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Bundesrat will Umweltschäden durch Mikroplastik vermindern

Der Bundesrat sorgt sich um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik - und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur. Mit einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen. Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten - in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich. Die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken. Aber auch nationale Verbote oder Produktbeschränkungen aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes möchte der Bundesrat von der Bundesregierung prüfen lassen. Die Entschließung beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits, die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden. Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Webcode

20190315_001

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