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Wasserkraftkonzessionen: Kommission fordert acht Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Rechts auf

Die EU-Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich) sowie ein zweites ergänzendes Aufforderungsschreiben an Italien zu richten, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge im Bereich der Stromerzeugung aus Wasserkraft im Einklang mit dem EU-Recht vergeben und erneuert werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Rechtsrahmen und die Praxis in den Mitgliedstaaten, die Gegenstand dieser Vertragsverletzungsverfahren sind, nicht vollständig mit der Dienstleistungsrichtlinie, den EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit in Einklang stehen. Deutschland gehört - neben Österreich, Deutschland, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich - zu den Ländern, an denen die Kommission kritisiert, sie würden Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen erteilen, ohne zuvor transparente und neutrale Auswahlverfahren durchzuführen. Bei Italien ist die Kommission der Auffassung, dass die italienischen Behörden es versäumt haben, nach dem Ablauf bestehender Genehmigungen transparente und neutrale Auswahlverfahren für die erneute Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von Wasserkraftanlagen durchzuführen. Bei Frankreich und Portugal meint die Kommission, dass sowohl die Rechtsvorschriften als auch die Praxis der französischen und portugiesischen Behörden gegen EU-Recht verstoßen. Nach den französischen und portugiesischen Rechtsvorschriften können einige Wasserkraftkonzessionen ohne Ausschreibungsverfahren erneuert oder verlängert werden. Die acht betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, ihnen mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

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20190307_008

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