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Brandenburg: Start für Unterstützungsprogramm für Gemeinden und Zweckverbände

Im Amtsblatt für Brandenburg wird eine Richtlinie des Landesumweltministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen (Richtlinie Strukturanpassung) veröffentlicht. Die Richtlinie tritt zum 1. April 2019 in Kraft. Ab diesem Termin können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge gestellt werden. Ziel ist, dass die kommunalen Aufgabenträger zukünftig neben der ordnungsgemäßen und effizienten Erledigung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge auch auf Änderungsbedarfe reagieren und Anpassungsmaßnahmen umsetzen können. Für die Dauer von fünf Jahren werden hierfür Anreize gesetzt, mit denen Gemeinden und Zweckverbände auf dem Weg zu einer vertieften interkommunalen Zusammenarbeit begleitet werden. Die Hilfsangebote der Richtlinie sind entscheidungsoffen angelegt: Es bleibt den Gemeinden und Zweckverbände selbst überlassen, auf welchem Weg sie sich der Zielstellung nähern und herauszufinden, welche konkreten Umsetzungsschritte für sie passfähig sind.

Webcode

20190307_003

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