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Bundesregierung legt EU-Kommission Maßnahmenkatalog zur Änderung der Düngeverordnung vor

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem die Nitratwerte im deutschen Grundwasser gesenkt werden sollen. Nachholbedarf sieht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner noch beim Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen und bei Regelungen für mit Nitrat besonders belastete Gebiete. Die Regierung habe der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren. Für die mit Nitrat belasteten Gebiete - für die so genannten roten Gebiete - wurden der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen: · Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung · Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 Prozent abgesenkt. · Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden, das heißt, für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar. · Wenn eine Sommerkultur, wie zum Beispiel Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist.

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20190207_002

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