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Schleswig-Holstein: Land verbessert den Flächenerwerb für den Gewässerschutz

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein setzt sich verstärkt für den Gewässerrandschutz ein: Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat am 25. Januar 2019 zusammen mit Vertretern des Landesverbands der Wasser- und Bodenverbände (LWBV) eine Vereinbarung, die den Erwerb von Flächen im Uferbereich von Fließgewässern und Seen im Land vereinfacht, unterschrieben. „Es werden dringend mehr dauerhafte Gewässerrandstreifen benötigt, um der Tier- und Pflanzenwelt an Fließgewässern und Seen zu verbessern und dem Gewässer selbst mehr Raum für Entwicklung zu geben”, sagte Albrecht. Nur durch gezielten Flächenerwerb und Entschädigungszahlungen können uneingeschränkt Maßnahmen umgesetzt werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung stellt hierfür im neuen „Vertrag zur Überarbeitung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch Wasser- und Bodenverbände und kommunale Träger” eine Million Euro pro Jahr bereit. Die Abwicklung erfolgt über den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände hat sich bereit erklärt, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zu verwalten und zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein bei seinen Mitgliedsverbänden für die freiwillige Bereitstellung von dauerhaften Gewässerrandstreifen zu werben. Dadurch werden die Verwaltungswege vereinfacht. In Schleswig-Holstein werden die mindestens zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen freiwillig im Rahmen der seit 2012 bestehenden Allianz für den Gewässerschutz zur Verfügung gestellt. Bis 2017 ist es gelungen, an der Hälfte der Ufer der ökologisch wertvollen Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein dauerhafte Randstreifen einzurichten. 2018 wurde das Verfahren angepasst und verbessert.

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20190131_002

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