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EU-Kommission fordert Lettland und Litauen nachdrücklich auf, die Behandlung ihrer Abwässer zu verbessern

Die Kommission hat im Januar 2019 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Lettland und Litauen zu richten, da die Länder nicht für eine sachgerechte Sammlung und Behandlung des kommunalen Abwassers sämtlicher Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern gesorgt hätten, wie es die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser verlangt. Die Kommission ist der Auffassung, dass 14 Gemeinden in Lettland und 54 Gemeinden in Litauen gegen mehrere Bestimmungen der Richtlinie verstoßen. Beide Länder müssen zudem nähere Angaben zu den Anforderungen an Kanalisation, Einleitungen aus Kläranlagen, Industrieabwässer und Referenzmethoden für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse machen. Beide Länder haben zwei Monate Zeit, um Abhilfe zu schaffen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

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20190125_005

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