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EU-Kommission verklagt Spanien wegen Untätigkeit im Bereich Hochwasserschutz

Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Spanien erhoben, weil das Land die in der Hochwasserrichtlinie vorgesehenen EU-Vorschriften für den Hochwasserschutz nicht umgesetzt habe. Gemäß EU-Recht mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen. Nachdem Spanien die ursprüngliche Frist verstreichen ließ, leitete die Kommission im März 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, indem sie den spanischen Behörden ein Aufforderungsschreiben übermittelte. Die Kommission forderte sie nachdrücklich auf, für alle sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, La Palma, Lanzarote und Teneriffa) Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen, zu veröffentlichen und mitzuteilen. Da die Versäumnisse nicht behoben wurden, richtete die Kommission im Juli 2018 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien. Da die Missstände in den sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln anhalten, hat die Kommission im Januar 2019 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

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20190125_002

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