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Nordrhein-Westfalen: Landesdüngeverordnung tritt in Kraft

Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue Düngeverordnung. Das Landeskabinett hat Mitte Januar den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung gebilligt, die noch im Januar 2019 in Kraft treten wird. Ziel ist vor allem die Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers. Dafür legt die Landesdüngeverordnung legt in Ergänzung der im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen Düngeverordnung in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist, sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts legt die Landesregierung weiter den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasser und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten.

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20190116_003

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