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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung „als zentrales Instrument einer integrierten und flussgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung” bewährt. Die Kenntnisse über die Belastung und den Zustand der Gewässer in Europa hätten sich erheblich verbessert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/5812) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Verweis auf die Einschätzung der Europäischen Umweltagentur. Die Bundesregierung hebt zudem hervor, dass sich auch die Vergleichbarkeit der biologischen Bewertungsverfahren der EU-Mitgliedsstaaten inzwischen verbessert habe. Es bestünden aber weiterhin Unterschiede „bei der Anzahl der tatsächlich bewerteten biologischen Qualitätskomponenten”, heißt es in der Antwort.

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20181211_002

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