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EU-Rechnungshof mahnt Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an

Ein durchwachsenes Fazit zieht der EU-Rechnungshof nach zehn Jahren EU-Hochwassermanagementrichtlinie. Aufgrund der Einführung der Richtlinie im Jahr 2007 sind laut dem EU-Rechnungshof Fortschritte bei der Bewertung von Hochwasserrisiken erzielt worden. Die Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes müsse aber verbessert werden, heißt es in dem Ende November veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes. Die Prüfer gingen dabei insbesondere der Frage nach, ob sich Hochwasservermeidung, -schutz und -vorsorge im Rahmen der Hochwasserrichtlinie auf eine solide Analyse stützen und ob der gewählte Ansatz voraussichtlich wirksam sein wird. Sie besuchten dafür Projekte in Flusseinzugsgebieten in den Niederlanden, in Slowenien, Italien, Spanien, Portugal, Rumänien, Bulgarien, Österreich und der Tschechische Republik. Die Prüfung hat laut dem EU-Rechnungshof ergeben, dass sich die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission durch die Richtlinie verbessert hat, was insbesondere auf die Aufsichts- und Überwachungsfunktion der Kommission sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zurückzuführen ist. Darüber hinaus stellten die Prüfer fest, dass alle besuchten Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne begonnen haben, allerdings noch Verbesserungsbedarf besteht. So sind die hochwasserbezogenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln beeinträchtigt: Die Finanzierungsquellen waren in den Hochwasserrisikomanagementplänen nur teilweise angegeben und gesichert, grenzüberschreitende Investitionen wurden nur in begrenztem Umfang finanziert und die Finanzmittel wurden im Allgemeinen nicht im Einklang mit den Prioritäten zugewiesen. In einer Flussgebietseinheit schätzten die Prüfer beispielsweise die zwischen den geplanten und den verfügbaren Finanzmitteln klaffende Lücke auf über 1,1 Milliarden Euro. Die meisten Mitgliedstaaten verwendeten Kosten-Nutzen-Analysen, um die Mittel für hochwasserbezogene Projekte optimal einzusetzen. Allerdings stellten die Prüfer Mängel bei der Verwendung dieser Analysen fest. So legen zwei Drittel der Mitgliedstaaten den Schwerpunkt in ihren Plänen nicht auf grüne Infrastrukturprojekte, die der Rechnungshof als kosteneffizientes Mittel zur Verringerung des Hochwasserrisikos ein. Auf Basis der Untersuchungen haben die Prüfer eine Reihe von Empfehlungen entwickelt. So sollen die Mitgliedstaaten die Rechenschaftspflicht verbessern, indem sie in ihren Hochwasserrisikoplänen quantifizierbare und terminierte Ziele für hochwasserbezogene Maßnahmen festlegen. Die EU-Kommission soll bewerten, ob die Mitgliedstaaten Finanzierungsmittel zur Deckung des sich aus den Hochwasserrisikoplänen ergebenden Bedarfs angeben und entsprechende Zeitpläne festlegen. Kofinanzieren soll die EU-Kommission nur Maßnahmen, die auf der Grundlage objektiver und sachgerechter Kriterien wie einer Kosten-Nutzen-Analyse und gegebenenfalls einer Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen priorisiert wurden. Bei neuen Hochwasserinfrastrukturen, die in den Hochwasserrisikoplänen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, soll auch die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden. Die Prüfer betonen in dem Bericht zudem die große Bedeutung des Hochwasserschutzes vor dem Hintergrund des Klimawandels. Sie fordern aus diesem Grund, Hochwasserversicherungen und Elemente der Raumordnung deutlich umfassender in das Hochwasserrisikomanagement zu integrieren. Der Sonderbericht Nr. 25/2018 "Die Hochwasserrichtlinie: Fortschritte bei der Bewertung der Risiken, Verbesserungsbedarf bei der Planung und Umsetzung" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Rechnungshofes abrufbar:

Webcode

20181123_001

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