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Bayern: Härtefallförderung für Trink- und Abwasserleitungen wird ausgeweitet

Zukünftig sollen noch mehr Kommunen in Bayern von den staatlichen Fördermitteln zur Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen profitieren. Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen der Bürger bei der Sanierung der genannten Anlagen unterstützt die Staatsregierung die Kommunen seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen mit einer Härtefallförderung. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Die Härtefallschwellen werden jetzt abgesenkt, sodass noch mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können. Dabei profitieren insbesondere Räume mit besonderem Handlungsbedarf. Außerdem sollen zukünftig auch inner- und interkommunale Lösungen gefördert werden. Um der aktuellen Baupreisentwicklung Rechnung zu tragen, werden die Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen angehoben. Und auch eine Deckelung der Zuwendungen entfällt künftig. Die neuen Richtlinien (RZWas 2018) werden zum 1. November 2018 in Kraft treten.

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20181015_004

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