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Kommunen bei Extremwetterlagen nicht allein im Regen stehen lassen

Die Verwundbarkeit städtischer Infrastruktur gegenüber Hitze und extremen Niederschlägen muss verringert werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) mahnt am Ende dieses Jahrhundertsommers deutlichere Klimaanpassungsaktivitäten an und fordert Hilfen für Vorsorgemaßnahmen der Kommunen. „Jede Stadt, jede Gemeinde in Deutschland muss sich auf den Schutz vor Extremwetterereignissen einstellen, um Schäden zu minimieren. Aber das kostet Geld, und die Kommunen dürfen als letztes Glied der Kette nicht auf den Problemen sitzen bleiben. Sie brauchen Unterstützung der Länder, um sich auf die Klimafolgen einstellen zu können und dann auch vor allem handeln zu können”, appellierte Alexander Bonde, Generalsekretär der DBU, Ende September an Bundesländer und Kommunen. Laut der DBU müssen vorbeugende Maßnahmen in Neubau und Bestand ergriffen werden. Erforderlich ist eine Stadtentwicklung, die die Verwundbarkeit städtischer Infrastruktur gegenüber Hitze und extremen Niederschlägen verringert. Der Transfer dieser Erkenntnis in das öffentliche Bewusstsein und damit hin zur flächendeckenden Umsetzung geeigneter integrierter Systemlösungen ist dabei für die DBU von besonderer Bedeutung. Zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen mahnt die DBU verstärkte Förderungen. Das Ausweiten bestehender und die Auflage neuer Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene sei dringend notwendig, um Kommunen die erforderliche Finanzierung personeller Ressourcen und Investitionen zu ermöglichen und Überflutungsvorsorge als Klimaanpassungsaktivität in die Breite zu tragen, so Bonde. Auch Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk bedürften dringend einer stärkeren Berücksichtigung von Überflutungsvorsorge und einer Anpassung an den veränderten Handlungsdruck durch die Zunahme von Starkregenereignissen. Die DBU hat bereits zahlreiche innovative und umweltentlastende Modellprojekte gefördert. Das Spektrum reicht von begrünten Dächern über schattenspendende Großbäume bis zur kommunalen Überflutungsvorsorge.

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20180920_002

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