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Thüringen: Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände

In Thüringen sind zwei weitere Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 3812018 vom 17. September 2018). Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren. Das Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen: Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung”: Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen sowie Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen. Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung”: Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021), Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 Prozent sowie Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 Prozent. Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.

Webcode

20180917_001

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