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Thüringen: Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft

Ab dem 13. August 2018 ist eine neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 33/2018 vom 13. August 2018). Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen: · Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1500 Euro auf 2500 Euro zuzüglich 250 Euro für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 Euro). · Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für vier Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 Euro auf 1250 Euro zuzüglich 125 Euro für jeden weiteren Einwohner (bisher 75Euro). · Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 Euro pro Meter. · Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss zusätzlich um 10 Prozent erhöht. · Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden zu richten. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen ist Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.

Webcode

20180813_001

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