Die Bundesregierung hat keine Daten zur durchschnittlichen Nitratbelastung von Grundwasserkörpern, deren Belastung oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l liegt. Im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie werde nur über die Unter- beziehungsweise Überschreitung des Grenzwertes berichtet, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/3550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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