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Neue Stoffe in EU-Beobachtungsliste für Gewässer aufgenommen

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert. Neu auf der Liste stehen das Insektizid Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin. Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac liegen nach Auffassung der EU-Kommission ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der Wasserrahmenrichtlinie vor. Sie werden daher von der Liste gestrichen. Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte (Makrolid-) Antibiotika. Diese Stoffe bleiben auf der Beobachtungsliste. Die Beobachtungsliste enthält Stoffe, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und unterstützt die Risikobewertung zur Ermittlung neuer prioritärer Stoffe. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen. Sie muss alle zwei Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal vier Jahre auf der Liste verbleiben. Die aktuelle Änderung der Beobachtungsliste wurde veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 7. Juni 2018, L 141/9.

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20180725_001

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