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Niedersachsen: Hinweise zur Zwischenlagerung von Klärschlamm herausgegeben

Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten, und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung von Klärschlamm an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben. Favorisiert wird darin eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen. In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich. Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm”, das vom Land Niedersachsen gefördert und vom DWA-Landesverband Nord durchgeführt wird. Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen. Bisher hat im Agrarland Niedersachsen die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm dominiert. Monoverbrennung hat kaum eine Rolle gespielt. Die ersten Monoverbrennungsanlagen im Land werden nach Angaben von Umweltminister Olaf Lies erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen.

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20180713_001

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