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Niedersachsen: Entsorgungsengpass beim Klärschlamm

Infolge der gesetzlichen Änderungen bei der Klärschlamm- und Düngeverordnung stehen zunehmend mehr niedersächsische Kläranlagen vor dem Problem, wie sie den bei sich anfallenden Klärschlamm noch landwirtschaftlich verwerten können. Eine durch den DWA-Landesverband Nord ausgewertete Umfrage im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) bei den Betreibern von Kläranlagen zeigt, dass bereits jetzt die Entsorgung des Klärschlamms bei fast 40 Betrieben nicht mehr gesichert ist. Bis Ende 2018 könnten 60 weitere hinzukommen: Bei ihnen enden bestehende Entsorgungsverträge im Laufe des Jahres. Insgesamt entstehen in diesen 100 Anlagen über 250 000 Tonnen entwässerter Schlamm, umgerechnet in Trockenrückstand bedeutet dies eine Menge von etwa 60 000 Tonnen. Das entspricht beinahe einem Drittel der jährlich in Niedersachsen anfallenden Schlammmenge. Die Zahlen verdeutlichen, was die Mitglieder einer im MU eingerichteten Arbeitsgruppe, die sich mit der Sicherstellung der Klärschlammentsorgung beschäftigt, aus den Gesprächen mit Kläranlagenbetreibern hören. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter von Interessen- und Fachverbänden sowie die kommunalen Spitzenverbände an. Sie will nun die Kommunen bei der Suche nach Zwischenlagermöglichkeiten unterstützen. Die Auswertung der Umfrage ist auf der Webseite des DWA-Landesverbands Nord abrufbar:

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20180709_001

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