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Sachsen: Fünf Jahre nach dem Hochwasser 2013 – Schadensbeseitigung weit fortgeschritten

Fünf Jahre nach dem Schadereignis ist die Beseitigung der Hochwasserschäden in Sachsen weit fortgeschritten, der überwiegende Teil der Maßnahmen ist abgeschlossen. Das stellte Umweltminister Thomas Schmidt am 12. Juni 2018 fest, als er das sächsische Kabinett über den Stand der Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 informierte Im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 konnte ein großer Teil der bewilligten Maßnahmen bereits schlussausgezahlt und die Verwendungsnachweise geprüft werden. Insgesamt wurden für 12 470 Vorhaben zuwendungsrechtlich Bewilligungen erteilt. Mit Stand 30. April 2018 konnten 9281 der damit verbundenen Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet werden. Der Anteil der abgeschlossenen Maßnahmen ist dabei im Bereich der Unternehmen sowie der privaten Wohngebäudebesitzer besonders hoch. Hier sind rund 93 Prozent der bewilligten Maßnahmen abgeschlossen. Die mit Abstand höchsten Schäden waren an der kommunalen Infrastruktur zu verzeichnen. Von den über 7100 Maßnahmen wurden durch die Kommunen bereits 4312 vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Die Schadensbeseitigung wird in diesem Bereich zu 100 Prozent aus dem Aufbauhilfefonds finanziert. Von den bewilligten Mitteln sind bereits 659 Millionen Euro ausgezahlt, das entspricht 54 Prozent. Die Auszahlung erfolgt in allen Bereichen auf der Grundlage vorgelegter Rechnungen im sogenannten Erstattungsprinzip. Dadurch wird auch im Interesse der Geschädigten eine hohe Rechtssicherheit erreicht und Rückforderungen von Mitteln, wie etwa nach dem Hochwasser 2002, weitgehend vermieden. Darüber hinaus ist auch der Wiederaufbau an der staatlichen Infrastruktur auf einem guten Weg. Von den Gesamtschäden in Höhe von rund 445 Millionen Euro sind bereits Schäden in Höhe von 233,5 Millionen Euro beseitigt worden.

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20180615_002

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