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Einheitliche Bemessungsstandards an der Tideelbe

Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein legen erstmals einheitliche Bemessungswasserstände für Deiche an der Tideelbe fest. Mit dem Ziel eines gleichwertigen Schutzes haben sich die zuständigen Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg auf neue einheitliche Bemessungswasserstände in der Tideelbe verständigt.Dies berichten die drei Bundesländer in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) hat diese Bemessungswasserstände im Auftrag der drei Länder ermittelt. Sie bilden die Basis für die sich anschließende Neubestimmung der erforderlichen Deichhöhen. Ein künftiger Anstieg des Meeresspiegels um 50 Zentimeter wurde berücksichtigt. Die Ergebnisse des BAW-Gutachtens bestätigen, dass in weiten Bereichen die Elbdeiche und sonstigen Schutzanlagen in kommender Zeit verstärkt werden müssen. Die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden die Verstärkung der Deichlinien an der Tideelbe im Zuge ihrer aktuellen Bauprogramme mit Vorrang vorantreiben; die Hansestadt Hamburg hat bereits ein neues Bauprogramm beschlossen. Die neuen Werte weichen nur wenige Zentimeter von den bisher angewandten Bemessungswasserständen ab. Diese wurden im Jahre 2011 - ebenfalls durch die BAW - als Grundlage für die damalige Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein ermittelt.

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20180530_001

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