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EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung vor

Neue Vorschriften, um die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu fördern und zu erleichtern, schlägt die EU-Kommission vor. Die neuen Vorschriften werden Landwirte dabei unterstützen, nicht trinkbares Abwasser bestmöglich zu nutzen. Die Vorschriften tragen damit zur Bewältigung des Problems der Wasserknappheit bei und dienen gleichzeitig dem Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Im Einzelnen schlägt die Kommission vor: Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (zum Beispiel Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken. Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann. Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen. Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine zuverlässige alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet. Indem nicht trinkbares Abwasser nutzbar gemacht wird, werden die neuen Vorschriften auch wirtschaftliche und ökologische Kosteneinsparungen gegenüber der Schaffung neuer Wasserversorgungsquellen möglich machen, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Der Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft. Er ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Wasser und Nahrungsmittel.

Webcode

20180528_003

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