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EU-Kommission fordert Spanien zur Umsetzung der EU-Trinkwasservorschriften auf

Die EU-Kommission hat bei Spanien die vollständige Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie angemahnt. Im Oktober 2015 wurden die technischen Anhänge, in denen die Mindestanforderungen für die Überwachung von Trinkwasser festgelegt sind, überarbeitet. Um der Richtlinie nachzukommen, mussten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 27. Oktober 2017 in Kraft setzen. Nachdem Spanien die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, erhielt es im November 2017 ein Aufforderungsschreiben der Kommission. Spanien hat eingeräumt, dass die spanischen Behörden derzeit die erforderlichen Maßnahmen noch ausarbeiten, um der besagten Richtlinie nachzukommen. Die Kommission übermittelt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Spanien hat zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden; andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

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20180518_008

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