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Saarland: Sorgen wegen Anstieg des Grubenwassers

Sowohl die DB Services Immobilien GmbH als auch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken und der Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes haben Stellungnahmen zu den Planungen des Bergbauunternehmen RAG AG abgegeben, das Abpumpen des Grubenwassers im ehemals für den Steinkohleabbau genutzten Saarrevier langfristig einzustellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/1209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Absicht der RAG AG ist es, den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht. Die DB Services Immobilien GmbH hat der Vorlage zufolge in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass im betroffenen Bereich etwa 70 Streckenkilometer, diverse Gebäude, Bahnsteige und Unterführungen sowie Versorgungsleitungen liegen und angemerkt, dass in den veröffentlichten Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen die Folgen des Grubenwasseranstiegs für diese Anlagen nicht abschließend betrachtet würden. Aus Sicht des Immobilienverwerters der Deutschen Bahn AG können negative Auswirkungen auf den Bahnbetrieb infolge des Anstiegs des Grubenwassers nicht ausgeschlossen werden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken habe darauf hingewiesen, dass bei Änderungen einer Einleitung oder der Einleitmenge von Grubenwasser in die Saar der Nachweis zu erbringen sei, dass hierdurch kein Nachteil für die Schifffahrt entsteht. Dieser Nachweis sei für die Erhöhung der Einleitung zu erbringen. Für den Betrieb der Einleitung sei wiederum eine Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Diese sei beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken zu beantragen. Der Landesbetrieb für Straßenbau kritisiert der Vorlage zufolge, dass das durch die RAG AG vorgelegte Gutachten nicht geeignet sei, die durch den Anstieg des Grubenwassers bedingten Bodenbewegungen an der Oberfläche realistisch abzuschätzen. Insofern sei eine Betroffenheit von Bundesfernstraßen überall denkbar, wo aufgrund des Grubenwasseranstiegs Bodenbewegungen möglich sind. Der Landesbetrieb für Straßenbau habe die Aufnahme von Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss gefordert, die die RAG AG verpflichten, detailliertere Bewertungen zu veranlassen sowie ein Monitoringkonzept zu installieren, mit dem die Ursache eventueller Schäden an Straßen und Ingenieurbauwerken zweifelsfrei zugeordnet werden kann, teilt die Bundesregierung mit.

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