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EU-Kommission fordert Irland und Spanien auf, Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen

Die EU-Kommission fordert Irland und Spanien zur Einhaltung der Anforderungen der Hochwasserschutzrichtlinie auf. Gemäß EU-Recht mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen. Im April 2017 hatte die Kommission mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die irischen Behörden ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die Hochwasserrisikomanagementpläne für sieben Flussgebietseinheiten nicht erstellt, veröffentlicht und mitgeteilt worden waren. Da Irland diese Pläne noch immer nicht übermittelt hat, richtet die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land. Irland muss bis Mitte Mai 2018 reagieren. Außerdem hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Spanien zu richten, weil die spanischen Behörden der Kommission die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten Kataloniens und der kanarischen Inseln noch nicht übermittelt haben. Auch Spanien muss nun bis Mitte Mai 2018 Stellung nehmen.

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20180312_010

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