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Wassergefährdende Stoffe: Ergebnisse der UBA-Informationsveranstaltung "WGK-Einstufung nach AwSV" online

Am 17. November 2017 veranstaltete das Umweltbundesamt (UBA) eine Informationsveranstaltung zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nach der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Betroffene Vollzugsbehörden und Anlagenbetreiber waren eingeladen sich interaktiv mit dem neuen Einstufungsverfahren nach AwSV vertraut zu machen. Die Ergebnisse stehen ab nun online zur Verfügung. Im Rahmen einer Vortragspräsentation wurden Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden über die Neuerungen des Einstufungssystems, über das neue Antragsverfahren und die dadurch hinzugewonnene Rechtssicherheit sowie die Veröffentlichung der Alteinstufungen und zukünftigen Einstufungen im Bundesanzeiger informiert. Dabei stellte das UBA den neuen Einstufungsleitfaden in Form einer Internetseite zu den wassergefährdenden Stoffen vor. Hintergrund ist das Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung AwSV am 1. August 2017. Mit der Verordnung ergeben sich Neuerungen bei der Einstufung dieser Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK), unter anderem die Einführung der Kategorie „allgemein wassergefährdend”. Einstufungsanträge werden ab sofort nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz beschieden, außerdem werden die rechtsverbindlichen Stoffeinstufungen vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch zu der vorangegangenen Informationsveranstaltung im Jahr 2013 sind die Unterlagen verfügbar. Das Umweltbundesamt plant, in Zukunft eine derartige Informationsveranstaltung zu wiederholen.

Webcode

20180312_005

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