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Nutzung des Frequenzbereichs 450 MHz durch Betreiber kritischer Infrastrukturen

Die Bundesnetzagentur hat eine Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz ausgeschrieben, da die jetzigen Nutzungsrechte bis zum 31. Dezember 2020 befristet sind. In diesem Rahmen hat die Bundesnetzagentur sich dazu entschieden, eine Frequenzplanänderung einzuleiten und diese Frequenzen bundesweit für die Nutzung von Betreibern kritischer Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung dieser Frequenzen hat den Vorteil, dass die physikalischen Ausbreitungsbedingungen dieser Frequenzen in der Lage sind, eine weitgehende Abdeckung der Fläche und der Gebäudeversorgung sicherzustellen. Daher sind diese Frequenzen besonders geeignet, um hohe Anforderungen bezüglich der Verfügbarkeit und IT-Sicherheit zu gewährleisten. Betreiber kritischer Infrastruktur erhalten die Möglichkeit, eine krisensichere Kommunikation aufzubauen. Interessierte Unternehmen sind aufgerufen, der Bundesnetzagentur Frequenzbedarfe unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen bis zum 16. Februar 2018 mitzuteilen. Ausdrücklich sind auch verschiedene Kooperationsmodelle möglich. Eine Entscheidung zur Frequenzvergabe soll 2018 erfolgen.

Webcode

20180205_001

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