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Neunter Bericht der EU-Kommission über die Behandlung von kommunalem Abwasser erschienen

Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2017 ihren neunten Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser veröffentlicht. Wie in der Vergangenheit schon, liegt Deutschland bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Richtlinie im Spitzenfeld. Trotz des allgemein hohen Umsetzungsniveaus der Abwasserrichtlinie besteht aus Sicht der EU-Kommission jedoch weiterhin eine Reihe von Herausforderungen, die Folgendes erfordern: · weitere Investitionen in die Abwasserwirtschaft mit dem Ziel, den Umsetzungsgrad zu erhalten oder zu erhöhen · Beschaffung weiterer Nachweise für die Funktionsweise von IGS („alternativ genutzte individuelle oder andere geeignete Systeme”) · Verbesserung der Qualität und der Wiedergewinnung von Klärschlamm · Verminderung der Auswirkungen von Regenüberläufen · Verbesserung der Zusammenhänge zwischen den grundlegenden Anforderungen der Abwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie · Ausweitung der Wiederverwendung von behandeltem Abwasser · Optimierung des Energieverbrauchs von Abwassersystemen · Sicherstellung der Erschwinglichkeit von Abwasserdienstleistungen in dem Wissen, dass der Investitionsbedarf im Wassersektor sich nicht auf die Sammlung und Behandlung von Abwasser beschränkt, sondern in einigen Regionen auch die Bereiche Trinkwasser, Hochwasserschutz und Wasserverfügbarkeit betrifft.

Webcode

20180117_004

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