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Hessisches Wassergesetz wird novelliert

Das Hessische Wassergesetz (HWG) wird novelliert. Die erste Lesung im Hessischen Landtag fand am 13. Dezember 2017 statt. Im Vordergrund der Novelle steht die Verbesserung der natürlichen Entwicklung der oberirdischen Gewässer. Stoffliche Belastungen aus der Bewirtschaftung der an die Gewässer angrenzenden Flächen sollen reduziert werden. Konkret wird im neuen HWG der Schutzbereich des Gewässerrandstreifens erweitert. Bislang ist generell nur der Außenbereich im Rahmen eines Zehn-Meter-Streifens erfasst. Mit der Novelle wird grundsätzlich auch ein Fünf-Meter-Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln soll künftig sogar im Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt werden. Auch darf künftig auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf auf Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten strengere Regeln für die Errichtung oder für wesentliche Änderung von baulichen oder sonstigen Anlagen. Neben ordnungsrechtlichen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. Zur Unterstützung der Gewässerentwicklung wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird aktuell flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. Eine Reihe weiterer Einzelregelungen werden angepasst, um die Erreichung des guten Zustands der Gewässer zu unterstützen. In Anpassung an den Klimawandel werden Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern ohne vorherige Erlaubnisse beschränkt. Dies dient insbesondere dem Ziel, ein Trockenfallen kleinerer Gewässer im Sommer zu verhindern. Der Gesetzentwurf umfasst ergänzend Anpassungen des Hessischen Wassergesetzes aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II.

Webcode

20171213_004

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