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Umweltverträglichkeit: Kommission fordert die Tschechische Republik zur vollständigen Einhaltung der EU-Vorschriften auf

Die Europäische Kommission fordert die Tschechische Republik auf, die letzten Probleme bei der Einhaltung der EU-Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu lösen. Die Kommission hatte im April 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Die meisten Bedenken der Kommission wurden von den tschechischen Behörden 2015 ausgeräumt. Einige Probleme sind jedoch nach wie vor ungelöst. Im tschechischen Recht fehlen Bestimmungen für noch nicht realisierte Projekte, die vor dem 1. April 2015 gescreent oder die vor Erteilung der Genehmigung abgeändert wurden. Außerdem ist für diese Art von Projekten der Zugang zu Gerichten gemäß den Anforderungen der Richtlinie nicht gewährleistet.

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20171211_010

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